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AG Nordenham, 22.11.2022 - 3 C 186/22 |
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- LG Leipzig, 09.01.2009 - 7 O 1019/08
Auszug aus AG Nordenham, 22.11.2022 - 3 C 186/22
Seite 4/8 Vermutung dafür, dass der Geschädigte das zeitlich unbegrenzt zum Straßenverkehr zugelassenes Kraftfahrzeug über den Unfalltag hinaus ständig nutzen will (OLG Düsseldorf, Urteil vom 6.10.2009 - I- 1 U 192/08; LG Leipzig Schlussurteil v. 9.1.2009 - 7 O 1019/08, BeckRS 2009, 88469, beck-online).Eine Verpflichtung des Geschädigten zur Vorfinanzierung besteht nur ganz ausnahmsweise, nämlich allenfalls dann, wenn der Geschädigte sich den Kredit ohne Schwierigkeiten beschaffen kann und er durch die Rückzahlung nicht über seine wirtschaftlichen Verhältnisse hinaus belastet wird, wobei die primäre Darlegungslast für eine solche Möglichkeit bei dem Schädiger liegt (LG Leipzig Schlussurteil v. 9.1.2009 - 7 O 1019/08, BeckRS 2009, 88469, beck-online).
- OLG Koblenz, 13.02.2012 - 12 U 1265/10
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Nutzungsausfallentschädigung bei …
Auszug aus AG Nordenham, 22.11.2022 - 3 C 186/22
Die von ihm in Anspruch genommene Bedenk- und Prüfzeit von zwei Tagen zwischen dem Unfall und der Beauftragung des Privatsachverständigen ist noch angemessen (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 13. Februar 2012 - 12 U 1265/10 -, Rn. 11, juris). - BGH, 26.05.1988 - III ZR 42/87
Schadensminderungspflicht durch alsbaldige Behebung des Schadens
Auszug aus AG Nordenham, 22.11.2022 - 3 C 186/22
Denn grundsätzlich ist es Sache des Schädigers, die Schadensbeseitigung zu finanzieren (vgl. BGH VersR 88, 1178).
- OLG Düsseldorf, 06.10.2009 - 1 U 192/08
Auszug aus AG Nordenham, 22.11.2022 - 3 C 186/22
Seite 4/8 Vermutung dafür, dass der Geschädigte das zeitlich unbegrenzt zum Straßenverkehr zugelassenes Kraftfahrzeug über den Unfalltag hinaus ständig nutzen will (OLG Düsseldorf, Urteil vom 6.10.2009 - I- 1 U 192/08; LG Leipzig Schlussurteil v. 9.1.2009 - 7 O 1019/08, BeckRS 2009, 88469, beck-online). - OLG Düsseldorf, 28.05.2019 - 1 U 115/18
Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall
Auszug aus AG Nordenham, 22.11.2022 - 3 C 186/22
Kann der Geschädigte also glaubhaft machen, dass er die Schadensregulierung aus finanziellen Gründen nicht betreiben konnte und aus diesem Grund auch in dieser Zeit auf ein Fahrzeug verzichten musste, so steht ihm auch für diesen Zeitraum ein Anspruch auf Nutzungsausfallsentschädigung zu (OLG Düsseldorf, Urt. v. 28.5. 2019 - 1 U 115/18, r+s 2019, 730, beckonline). - LG Saarbrücken, 07.02.2014 - 13 S 189/13
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Nutzungsausfallentschädigung bei Verzögerung …
Auszug aus AG Nordenham, 22.11.2022 - 3 C 186/22
Vielmehr hat der Schädiger grundsätzlich auch die Nachteile zu ersetzen, die daraus herrühren, dass der Schaden mangels sofortiger Ersatzleistung nicht gleich beseitigt worden ist und sich dadurch vergrößert hat (LG Saarbrücken, NJW 2014, 2292, beck-online).