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   AG Norderstedt, 13.12.2021 - 66 IN 178/14   

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AG Norderstedt, 13.12.2021 - 66 IN 178/14 (https://dejure.org/2021,53376)
AG Norderstedt, Entscheidung vom 13.12.2021 - 66 IN 178/14 (https://dejure.org/2021,53376)
AG Norderstedt, Entscheidung vom 13. Dezember 2021 - 66 IN 178/14 (https://dejure.org/2021,53376)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 11.05.2006 - IX ZB 249/04

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters; Festsetzung von Zu- und Abschlägen

    Auszug aus AG Norderstedt, 13.12.2021 - 66 IN 178/14
    Auch bei der Frage eines Abschlags wegen vorangegangener vorläufiger Insolvenzverwaltung handelt es sich um einen vergütungsrelevanten Umstand, der höchstrichterlich bereits mehrfach einheitlich behandelt wurde (BGH 11.05.2006, IX ZB 249/04; BGH, 01.02.2007, IX ZB 279/05; BGH, 08.07.2010, IX ZB 222/09; BGH, 12.05.2011, IX ZB 143/08).

    § 3 Abs. 2a InsVV geht davon aus, dass der vorläufige Insolvenzverwalter, sofern er pflichtgemäß tätig geworden ist, dem endgültigen Verwalter in der Regel erhebliche Arbeiten erspart hat (BGH, 11.05.2006, IX ZB 249/04).

    Bereits nur die Erstellung einer, wenn auch möglicherweise noch nicht vollständigen, Vermögensübersicht und die Feststellung der Gläubiger und Schuldner vereinfachen in der Regel (nicht im Ausnahmefall!) die Arbeit des Insolvenzverwalters erheblich (BGH 11.05.2006, IX ZB 249/04; Haarmeyer/Mock, InsVV, 6. Aufl., § 3 Rn. 113; MüKo/ Riedel InsO, 4. Aufl, § 3 InsVV Rn. 40).

    Es gilt der Grundsatz, dass jede Tätigkeit nur einmal vergütet wird, es sei denn, durch einen Wechsel in der Person des Verwalters werden Doppelarbeit und doppelte Aufwendungen unabwendbar (BGH 12.06.2008, IX ZB 184/07; BGH 11.05.2006, IX ZB 249/04).

    Deshalb entspricht es ständiger Rechtsprechung des BGH, dass die Tätigkeit eines vorläufigen Insolvenzverwalters regelmäßig einen Abschlag auf die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters rechtfertigt und zwar ausdrücklich auch dann, wenn dem vorläufigen Insolvenzverwalter keine Zuschläge bewilligt wurden (BGH, 11.05.2006, IX ZB 249/04).

  • BGH, 12.05.2011 - IX ZB 143/08

    Insolvenzverwaltervergütung: Zumessung eines Zuschlags wegen

    Auszug aus AG Norderstedt, 13.12.2021 - 66 IN 178/14
    Dabei kann die vermehrte Erledigung von Routinetätigkeiten wie die Erstellung weiterer Zwischenberichte oder die Aktualisierung der Buchführung einen gesonderten Zuschlag grundsätzlich nicht auslösen (z.B. BGH, 12.05.2011, IX ZB 143/08).

    Auch bei der Frage eines Abschlags wegen vorangegangener vorläufiger Insolvenzverwaltung handelt es sich um einen vergütungsrelevanten Umstand, der höchstrichterlich bereits mehrfach einheitlich behandelt wurde (BGH 11.05.2006, IX ZB 249/04; BGH, 01.02.2007, IX ZB 279/05; BGH, 08.07.2010, IX ZB 222/09; BGH, 12.05.2011, IX ZB 143/08).

  • BGH, 16.09.2010 - IX ZB 154/09

    Insolvenzverwaltervergütung: Zuschlag zur Regelvergütung wegen langer

    Auszug aus AG Norderstedt, 13.12.2021 - 66 IN 178/14
    Er zitierte Rechtsprechung des BGH (16.09.2010, IX ZB 154/09) und erklärte, dass es dort nicht heiße, dass eine lange Verfahrensdauer grundsätzlich keinen Zuschlag ermögliche.

    Auch die vom Insolvenzverwalter in seinem Schreiben vom 29.11.2021 (in entscheidenden Teilen unvollständig) zitierte Entscheidung (BGH, 16.09.2010, IX ZB 154/09) sagt nichts anderes, sondern fügt sich in diese Rechtsprechung nahtlos ein.

  • BGH, 08.03.2012 - IX ZB 162/11

    Insolvenzverwaltervergütung: Festsetzung eines Zuschlags für

    Auszug aus AG Norderstedt, 13.12.2021 - 66 IN 178/14
    Zur Zuschlagsbegründung ebenso nicht geeignet sind die Ausführungen des Insolvenzverwalters zu der Mehrarbeit im Zusammenhang mit Anfechtungsansprüchen, weil der Vortrag des Insolvenzverwalters ausblendet, dass aus realisierten Anfechtungsansprüchen die Berechnungsgrundlage bereits um 393.458,32 EUR angewachsen (fast 89 % der Berechnungsgrundlage) und die Regelvergütung damit um knapp 20.000,- EUR gestiegen ist (vgl. BGH, 08.03.2012, IX ZB 162/11; BGH 19.09.2013, IX ZB 122/11).
  • BGH, 06.05.2010 - IX ZB 123/09

    Insolvenzverwaltervergütung: Zuschlag wegen überlanger Verfahrensdauer

    Auszug aus AG Norderstedt, 13.12.2021 - 66 IN 178/14
    Es ist dann zu berücksichtigen, ob durch die weiteren Zuschläge bereits alle Erschwernisse ausreichend vergütet sind (z.B. BGH, 06.05.2010, IX ZB 123/09; BGH 26.02.2015, IX ZB 34/13, wo eine Verfahrensdauer von über 12 Jahren vorlag und ebenfalls keine Bewilligung eines Zuschlags wegen langer Verfahrensdauer erfolgte).
  • BGH, 08.07.2010 - IX ZB 222/09

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Abzug der Rechtsanwaltskosten für

    Auszug aus AG Norderstedt, 13.12.2021 - 66 IN 178/14
    Auch bei der Frage eines Abschlags wegen vorangegangener vorläufiger Insolvenzverwaltung handelt es sich um einen vergütungsrelevanten Umstand, der höchstrichterlich bereits mehrfach einheitlich behandelt wurde (BGH 11.05.2006, IX ZB 249/04; BGH, 01.02.2007, IX ZB 279/05; BGH, 08.07.2010, IX ZB 222/09; BGH, 12.05.2011, IX ZB 143/08).
  • BGH, 07.10.2010 - IX ZB 115/08

    Insolvenzverwaltervergütung: Zuschlag bei Betriebsfortführung und langer

    Auszug aus AG Norderstedt, 13.12.2021 - 66 IN 178/14
    Entscheidend ist stets die geleistete Tätigkeit (z.B. BGH, 07.10.2010, IX ZB 115/08; BGH 14.07.2011, IX ZB 216/09).
  • BGH, 12.06.2008 - IX ZB 184/07

    Höhe der Vergütung des Insolvenzverwalters bei Betriebsfortführung

    Auszug aus AG Norderstedt, 13.12.2021 - 66 IN 178/14
    Es gilt der Grundsatz, dass jede Tätigkeit nur einmal vergütet wird, es sei denn, durch einen Wechsel in der Person des Verwalters werden Doppelarbeit und doppelte Aufwendungen unabwendbar (BGH 12.06.2008, IX ZB 184/07; BGH 11.05.2006, IX ZB 249/04).
  • BGH, 19.09.2013 - IX ZB 122/11

    Insolvenzverwaltervergütung: Zuschlag zur Regelvergütung bei Geltendmachung in

    Auszug aus AG Norderstedt, 13.12.2021 - 66 IN 178/14
    Zur Zuschlagsbegründung ebenso nicht geeignet sind die Ausführungen des Insolvenzverwalters zu der Mehrarbeit im Zusammenhang mit Anfechtungsansprüchen, weil der Vortrag des Insolvenzverwalters ausblendet, dass aus realisierten Anfechtungsansprüchen die Berechnungsgrundlage bereits um 393.458,32 EUR angewachsen (fast 89 % der Berechnungsgrundlage) und die Regelvergütung damit um knapp 20.000,- EUR gestiegen ist (vgl. BGH, 08.03.2012, IX ZB 162/11; BGH 19.09.2013, IX ZB 122/11).
  • BGH, 14.07.2011 - IX ZB 216/09

    Zuschlag zur Regelvergütung des Insolvenzverwalters aufgrund einer langen

    Auszug aus AG Norderstedt, 13.12.2021 - 66 IN 178/14
    Entscheidend ist stets die geleistete Tätigkeit (z.B. BGH, 07.10.2010, IX ZB 115/08; BGH 14.07.2011, IX ZB 216/09).
  • BGH, 01.02.2007 - IX ZB 279/05

    Vergütung des Insolvenzverwalters bei Bestellung zum vorläufigen

  • BGH, 26.02.2015 - IX ZB 34/13

    Insolvenzverwaltervergütung: Zuschlag im Hinblick auf die lange Dauer des

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