Rechtsprechung
   AG Norderstedt, 19.10.2020 - 49 C 59/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,33872
AG Norderstedt, 19.10.2020 - 49 C 59/20 (https://dejure.org/2020,33872)
AG Norderstedt, Entscheidung vom 19.10.2020 - 49 C 59/20 (https://dejure.org/2020,33872)
AG Norderstedt, Entscheidung vom 19. Oktober 2020 - 49 C 59/20 (https://dejure.org/2020,33872)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,33872) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • IWW
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • AG Norderstedt, 14.09.2012 - 44 C 164/12

    Erhöhung der Reparatur- und Mietwagenkosten durch einen Fehler der

    Auszug aus AG Norderstedt, 19.10.2020 - 49 C 59/20
    Daher gehören zu den in den Verantwortungsbereich des Schädigers fallenden Mehrkosten auch Kosten für unnötige Zusatzarbeiten, die durch die Werkstatt durchgeführt werden (z.B. BGH NJW 1992, 302; LG Saarbrücken NZV 2015, 545AG Norderstedt NZV 2013, 145; Palandt-Grünberg, BGB, § 249 Rn. 12, 13).
  • AG Viechtach, 03.08.2017 - 4 C 44/17

    Ersatzfähigkeit von durch unsachgemäße Maßnahmen der Reparaturwerkstatt

    Auszug aus AG Norderstedt, 19.10.2020 - 49 C 59/20
    Der Beklagten entsteht hierdurch kein Nachteil, da sie nach den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung die Abtretung etwaiger Ansprüche bzw. Schadensersatzansprüche gegen die Werkstatt verlangen kann; im Zivilprozess ist der Grundsatz der Vorteilsausgleichung und damit die Verur- "teilung Zugum-Zug von Amts wegen zu beachten (OLG Hamm, BeckRS 1995, 01930; AG Viechtach, Urt, v. 03.08.2017 - 4 C 44/17, zit. nach juris).
  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

    Auszug aus AG Norderstedt, 19.10.2020 - 49 C 59/20
    Daher gehören zu den in den Verantwortungsbereich des Schädigers fallenden Mehrkosten auch Kosten für unnötige Zusatzarbeiten, die durch die Werkstatt durchgeführt werden (z.B. BGH NJW 1992, 302; LG Saarbrücken NZV 2015, 545AG Norderstedt NZV 2013, 145; Palandt-Grünberg, BGB, § 249 Rn. 12, 13).
  • OLG Hamm, 31.01.1995 - 9 U 168/94

    Reparaturkosten-Ersatz Höhe: Werkstattrechnung mit inkorrekten Angaben

    Auszug aus AG Norderstedt, 19.10.2020 - 49 C 59/20
    Der Beklagten entsteht hierdurch kein Nachteil, da sie nach den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung die Abtretung etwaiger Ansprüche bzw. Schadensersatzansprüche gegen die Werkstatt verlangen kann; im Zivilprozess ist der Grundsatz der Vorteilsausgleichung und damit die Verur- "teilung Zugum-Zug von Amts wegen zu beachten (OLG Hamm, BeckRS 1995, 01930; AG Viechtach, Urt, v. 03.08.2017 - 4 C 44/17, zit. nach juris).
  • OLG Schleswig, 28.11.2019 - 7 U 39/19

    Zur Höhe der ersatzfähigen Mietwagenkosten: Bei der Schätzung kann von dem

    Auszug aus AG Norderstedt, 19.10.2020 - 49 C 59/20
    Gesondert in Rechnung gestellte weitere Leistungen wie Winterreifen, Zustellung und Abholung des Ersatzfahrzeugs, weiterer Fahrer, Anhängerkupplung und Navigationsgerät sind nur dann zuzuschlagen, sofern sie im Rahmen der streitgegenständlichen Anmietung auch tatsächlich angefallen sind (OLG Schleswig NJW-RR 2020, 485).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht