Rechtsprechung
   AG Norderstedt, 21.05.2021 - 66 IN 206/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,17260
AG Norderstedt, 21.05.2021 - 66 IN 206/19 (https://dejure.org/2021,17260)
AG Norderstedt, Entscheidung vom 21.05.2021 - 66 IN 206/19 (https://dejure.org/2021,17260)
AG Norderstedt, Entscheidung vom 21. Mai 2021 - 66 IN 206/19 (https://dejure.org/2021,17260)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,17260) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZI 2021, 792
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.02.2008 - IX ZB 62/05

    Überleitung des Verbraucherinsolvenzverfahrens in ein Nachlassinsolvenzverfahren

    Auszug aus AG Norderstedt, 21.05.2021 - 66 IN 206/19
    Die insoweit bei Überleitung in ein Nachlassinsolvenzverfahren früher noch einschlägige Problematik unterschiedlicher Vergütungen von Treuhändern (im vereinfachten Insolvenzverfahren gem. § 313 InsO in der bis zum 30.06.2014 geltenden Fassung) und Insolvenzverwaltern (s. dazu BGH 21.02.2008, IX ZB 62/05) besteht in ab dem 01.07.2014 beantragten Insolvenzverfahren nicht mehr, weil hier ausschließlich Insolvenzverwalter mit gleichem Aufgabenspektrum zu bestellen waren.

    Die Überleitung in ein Nachlassinsolvenzverfahren erfolgt bereits konstitutiv mit dem Tod des Schuldners (BGH 21.02.2008, IX ZB 62/05).

  • AG Hannover, 21.09.2020 - 904 IN 271/20

    Keine Verfahrenskostenhilfe für die Durchführung eines

    Auszug aus AG Norderstedt, 21.05.2021 - 66 IN 206/19
    Im Nachlassinsolvenzverfahren kommt eine Stundung der Verfahrenskosten nicht in Betracht, weil es sich bei einem Nachlass nicht um eine natürliche Person handelt und es an der Möglichkeit zur Restschuldbefreiung fehlt, an die der Gesetzgeber die Möglichkeit zur Kostenstundung geknüpft hat, § 4a Abs. 1 InsO (vgl. LG Coburg 19.10.2016, 41 T 109/16; AG Hannover 21.09.2020, 904 IN 271/20).
  • BGH, 15.11.2007 - IX ZB 74/07

    Haftung der Staatskasse für Ausfälle des Insolvenzverwalters aufgrund der

    Auszug aus AG Norderstedt, 21.05.2021 - 66 IN 206/19
    Bei nachträglicher Aufhebung der Kostenstundung ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass sich Insolvenzverwalter:innen für bis zur Aufhebung der Stundung erbrachte Tätigkeiten auf die vergütungssichernde Stundungswirkung verlassen (BGH 15.11.2007, IX ZB 74/07) und entsprechende Ansprüche gegen die Staatskasse geltend machen können.
  • LG Coburg, 19.10.2016 - 41 T 109/16

    Keine Verfahrenskostenstundung im Nachlassinsolvenzverfahren

    Auszug aus AG Norderstedt, 21.05.2021 - 66 IN 206/19
    Im Nachlassinsolvenzverfahren kommt eine Stundung der Verfahrenskosten nicht in Betracht, weil es sich bei einem Nachlass nicht um eine natürliche Person handelt und es an der Möglichkeit zur Restschuldbefreiung fehlt, an die der Gesetzgeber die Möglichkeit zur Kostenstundung geknüpft hat, § 4a Abs. 1 InsO (vgl. LG Coburg 19.10.2016, 41 T 109/16; AG Hannover 21.09.2020, 904 IN 271/20).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht