Rechtsprechung
AG Norderstedt, 21.05.2021 - 66 IN 206/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZI 2021, 792
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 21.02.2008 - IX ZB 62/05
Überleitung des Verbraucherinsolvenzverfahrens in ein Nachlassinsolvenzverfahren …
Auszug aus AG Norderstedt, 21.05.2021 - 66 IN 206/19
Die insoweit bei Überleitung in ein Nachlassinsolvenzverfahren früher noch einschlägige Problematik unterschiedlicher Vergütungen von Treuhändern (im vereinfachten Insolvenzverfahren gem. § 313 InsO in der bis zum 30.06.2014 geltenden Fassung) und Insolvenzverwaltern (s. dazu BGH 21.02.2008, IX ZB 62/05) besteht in ab dem 01.07.2014 beantragten Insolvenzverfahren nicht mehr, weil hier ausschließlich Insolvenzverwalter mit gleichem Aufgabenspektrum zu bestellen waren.Die Überleitung in ein Nachlassinsolvenzverfahren erfolgt bereits konstitutiv mit dem Tod des Schuldners (BGH 21.02.2008, IX ZB 62/05).
- AG Hannover, 21.09.2020 - 904 IN 271/20
Keine Verfahrenskostenhilfe für die Durchführung eines …
Auszug aus AG Norderstedt, 21.05.2021 - 66 IN 206/19
Im Nachlassinsolvenzverfahren kommt eine Stundung der Verfahrenskosten nicht in Betracht, weil es sich bei einem Nachlass nicht um eine natürliche Person handelt und es an der Möglichkeit zur Restschuldbefreiung fehlt, an die der Gesetzgeber die Möglichkeit zur Kostenstundung geknüpft hat, § 4a Abs. 1 InsO (vgl. LG Coburg 19.10.2016, 41 T 109/16; AG Hannover 21.09.2020, 904 IN 271/20). - BGH, 15.11.2007 - IX ZB 74/07
Haftung der Staatskasse für Ausfälle des Insolvenzverwalters aufgrund der …
Auszug aus AG Norderstedt, 21.05.2021 - 66 IN 206/19
Bei nachträglicher Aufhebung der Kostenstundung ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass sich Insolvenzverwalter:innen für bis zur Aufhebung der Stundung erbrachte Tätigkeiten auf die vergütungssichernde Stundungswirkung verlassen (BGH 15.11.2007, IX ZB 74/07) und entsprechende Ansprüche gegen die Staatskasse geltend machen können. - LG Coburg, 19.10.2016 - 41 T 109/16
Keine Verfahrenskostenstundung im Nachlassinsolvenzverfahren
Auszug aus AG Norderstedt, 21.05.2021 - 66 IN 206/19
Im Nachlassinsolvenzverfahren kommt eine Stundung der Verfahrenskosten nicht in Betracht, weil es sich bei einem Nachlass nicht um eine natürliche Person handelt und es an der Möglichkeit zur Restschuldbefreiung fehlt, an die der Gesetzgeber die Möglichkeit zur Kostenstundung geknüpft hat, § 4a Abs. 1 InsO (vgl. LG Coburg 19.10.2016, 41 T 109/16; AG Hannover 21.09.2020, 904 IN 271/20).