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   AG Nordhausen, 09.06.2004 - 7 L 42/03   

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https://dejure.org/2004,25778
AG Nordhausen, 09.06.2004 - 7 L 42/03 (https://dejure.org/2004,25778)
AG Nordhausen, Entscheidung vom 09.06.2004 - 7 L 42/03 (https://dejure.org/2004,25778)
AG Nordhausen, Entscheidung vom 09. Juni 2004 - 7 L 42/03 (https://dejure.org/2004,25778)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2004, 646
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 15.11.2007 - V ZB 12/07

    Voraussetzungen einer Erhöhung oder Ermäßigung der Regelvergütung des

    bb) Vielfach wird deshalb auf die Begründung des überarbeiteten (zweiten) Diskussionsentwurfs des Bundesministeriums der Justiz für eine Zwangsverwalterverordnung vom 3. Juni 2003 (Aktenzeichen R B 4 - 375112 - 7280/2003, verfügbar auf der Website des Bundesgerichtshofs unter dem Link "Bibliothek") zurückgegriffen (AG Nordhausen Rpfleger 2004, 646; LG Erfurt Rpfleger 2007, 277, 278; LG Frankenthal, Beschl. v. 7. November 2006, 1 T 339/06, Rdn. 9, juris; Haarmeyer/Wutzke/Förster/Hintzen, aaO, § 17 ZwVwV Rdn. 16, § 18 ZwVwV Rdn. 4; Eickmann aaO; Haarmeyer, ZInsO 2004, 18, 20; Hasselblatt, InVo 2004, 81, 93 f.; Hintzen, Rpfleger 2006, 57, 65; Keller, ZfIR 2005, 225, 230).
  • LG Münster, 12.05.2011 - 5 T 111/11

    Vergütung des Zwangsverwalters bei einem zahlungssäumigen Mieter

    Der Auffassung des AG Nordhausen (vgl. AG Nordhausen, Beschluss vom 09.06.2004, Az. 7 L 42/03, RPfleger 2004, Seite 646), dass bei kurzfristiger Beendigung der Zwangsverwaltung wegen Antragsrücknahme die geschuldeten Mieten in die Berechnungsgrundlage für die Zwangsverwaltervergütung so einzustellen seien, als seien sie tatsächlich gezahlt worden, falls der Verwalter sich intensiv um den Einzug bemüht hat, vermag die Kammer sich nicht anzuschließen.
  • LG Erfurt, 02.01.2007 - 2 T 244/05

    Höhe der Vergütung und des Auslagenersatzes einer Zwangsverwalters von

    Dieser Zuschlag resultiert zum einen daraus, dass es sich bei dem Verwaltungsobjekt um ein gewerblich genutztes Objekt handelt, was grundsätzlich einen Zuschlag von 2% rechtfertigt (vgl. LG Flensburg ZInsO 2001, 952 ; AG Nordhausen Rpfleger 2004, 646 [AG Nordhausen 09.06.2004 - 7 L 42/03] ).
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