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AG Nordhausen, 20.09.2007 - 27 C 482/07 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Insolvenzanfechtung wegen innerhalb der letzten drei Monate vor Insolvenzantragstellung ausgezahlter Löhne; Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit durch den Anfechtungsgegner in eigenem Interesse
Verfahrensgang
- AG Mühlhausen, 14.10.2004 - 8 IN 424/04AG Mühlhausen - 25.05.2007 - 8 IN 424/04
- AG Nordhausen, 20.09.2007 - 27 C 482/07
- LG Mühlhausen, 27.03.2008 - 1 S 181/07
- BGH, 19.02.2009 - IX ZR 62/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 19.07.2001 - IX ZR 36/99
Kenntnis von Zahlungsunfähigkeit; Insolvenzanfechtung nach Anzeige der …
Auszug aus AG Nordhausen, 20.09.2007 - 27 C 482/07
Es gibt auf Seiten des Anfechtungsgegners eine Erkundigungsobliegenheit (so ausdrücklich das Urteil des BGH vom 19.07.2001 - IX ZR 36/99 ). - BGH, 09.01.2003 - IX ZR 175/02
Kenntnis der Finanzverwaltung von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners
Auszug aus AG Nordhausen, 20.09.2007 - 27 C 482/07
Es ist dabei nicht erforderlich, dass der Anfechtungsgegner selbst den sich aus den Tatsachen zwingend ergebenden Schluss gezogen hat (BGH ZinsO 2003, 180/181). - BGH, 12.07.1996 - V ZR 117/95
Begriff der Kenntnis vom Mangel des rechtlichen Grundes
Auszug aus AG Nordhausen, 20.09.2007 - 27 C 482/07
Auch wenn der Beklagte keine positive Kenntnis gehabt haben sollte, was § 819 Abs. 1 BGB grundsätzlich verlangt, liegt eine Kenntnis bei erforderlicher Tatsachenkenntnis dann vor, wenn der Bereicherte sich den rechtlichen Folgen (bewusst) verschließt (BGH NJW 1996, 2652 [BGH 12.07.1996 - V ZR 117/95] ).