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   AG Nordhorn, 02.05.2017 - 3 C 1180/16   

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https://dejure.org/2017,46601
AG Nordhorn, 02.05.2017 - 3 C 1180/16 (https://dejure.org/2017,46601)
AG Nordhorn, Entscheidung vom 02.05.2017 - 3 C 1180/16 (https://dejure.org/2017,46601)
AG Nordhorn, Entscheidung vom 02. Mai 2017 - 3 C 1180/16 (https://dejure.org/2017,46601)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • verkehrslexikon.de

    Keine Entschädigung auf Neupreisbasis bei beschädigtem Elektrofahrrad

  • verkehrslexikon.de

    Keine Entschädigung auf Neupreisbasis bei beschädigtem Elektrofahrrad

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - Beschädigung neuwertiges E-Bike

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Nürnberg, 07.06.1994 - 3 U 1020/94

    Schadensberechnung auf Neuwagenbasis bei einem Leasing-Fahrzeug

    Auszug aus AG Nordhorn, 02.05.2017 - 3 C 1180/16
    Diese Verkehrseinschätzung stellt durchaus einen wirtschaftlich relevanten Wertbildungsfaktor dar, der nicht durch die Zubilligung einer - sei es auch erhöhten - Wertminderung ausgeglichen werden kann (OLG Nürnberg, Urteil vom 07. Juni 1994 - 3 U 1020/94 -, Rn. 4, juris).
  • OLG München, 16.09.1980 - 5 U 1110/80

    Zulässigkeit der Abrechnung eines Verkehrsunfallschadens auf "Neuwagenbasis";

    Auszug aus AG Nordhorn, 02.05.2017 - 3 C 1180/16
    Ausschlaggebend ist vielmehr, dass die allgemeine Wertschätzung eines unfallfreien Personenkraftwagens erheblich höher ist als die eines - wenn auch fachgerecht - reparierten Fahrzeuges (vgl. für viele BGH NJW 1982, 433 f; OLG München NJW 1982, 52 ff; sowie die Rechtsprechungsübersicht bei: Berr, Abrechnung auf Neuwagenbasis, DAR 1990, 313 ff).
  • BGH, 03.11.1981 - VI ZR 234/80

    Voraussetzungen der Schadensregulierung auf Neuwagenbasis

    Auszug aus AG Nordhorn, 02.05.2017 - 3 C 1180/16
    Ausschlaggebend ist vielmehr, dass die allgemeine Wertschätzung eines unfallfreien Personenkraftwagens erheblich höher ist als die eines - wenn auch fachgerecht - reparierten Fahrzeuges (vgl. für viele BGH NJW 1982, 433 f; OLG München NJW 1982, 52 ff; sowie die Rechtsprechungsübersicht bei: Berr, Abrechnung auf Neuwagenbasis, DAR 1990, 313 ff).
  • OLG Oldenburg, 17.12.1996 - 5 U 154/96

    Regulierung eines Schadens auf Neuwagenbasis; Ersatzansprüche bei Beschädigungen

    Auszug aus AG Nordhorn, 02.05.2017 - 3 C 1180/16
    Es ist in Rechtsprechung und Lehre einhellig anerkannt, dass der auf Herstellung des früheren Zustandes (Naturalrestitution) gerichtete Ersatzanspruch gem. § 249 BGB bei Beschädigungen neuwertiger Kraftfahrzeuge dem Geschädigten eine Entschädigung nach den Beschaffungskosten eines Neuwagens gewährt, wenn und weil die allgemeine Wertschätzung eines Neuwagens die eines auch fachgerecht instandgesetzten Wagens übersteigt, was sich im Wert niederschlägt (OLG Oldenburg (Oldenburg), Urteil vom 17. Dezember 1996 - 5 U 154/96 -, Rn. 17, juris).
  • AG Tübingen, 07.12.2023 - 9 C 6/23
    Auf die Entscheidung des AG Nordhorn (Urteil vom 2. Mai 2017, Az. 3 C 1180/16, juris) sowie auf die kritische Anmerkung hierzu von Siegel (SVR 2017, 430) sowie die zustimmende Anmerkung von Wenker (jurisPR-VerkR 3/2018 Anm. 2) war verwiesen worden.
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