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   AG Nordhorn, 15.06.2011 - 3 C 1506/10   

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https://dejure.org/2011,61715
AG Nordhorn, 15.06.2011 - 3 C 1506/10 (https://dejure.org/2011,61715)
AG Nordhorn, Entscheidung vom 15.06.2011 - 3 C 1506/10 (https://dejure.org/2011,61715)
AG Nordhorn, Entscheidung vom 15. Juni 2011 - 3 C 1506/10 (https://dejure.org/2011,61715)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • meinmietrecht.de

    WEG - Verstoß gegen das Prinzip der Nicht-Öffentlichkeit - Beschlussanfechtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nichtöffentlichkeit von WEG-Versammlungen muss beachtet werden!

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Nichtöffentlichkeit der WEG-Versammlungen

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • AG Halle/Saale, 15.03.2011 - 120 C 4333/10

    Wohnungseigentümerbeschlüsse: Ungültigerklärung wegen Verstoßes gegen das Gebot

    Auszug aus AG Nordhorn, 15.06.2011 - 3 C 1506/10
    Denn das Prinzip der Nicht-Öffentlichkeit ist insoweit vorrangig und kann nicht durch den unterbliebenen Widerspruch einer Mehrzahl von Wohnungseigentümern ausgeräumt werden (AG Halle (Saale), Urteil vom 15.03.2011, Az. 120 C 4333/10, zitiert nach Juris; AG Mettmann, Urteil vom 03.08.2009, Az. 26 C 104/08, ZMR 2009, 959, 960, zitiert nach Juris).
  • AG Mettmann, 03.08.2009 - 26 C 104/08
    Auszug aus AG Nordhorn, 15.06.2011 - 3 C 1506/10
    Denn das Prinzip der Nicht-Öffentlichkeit ist insoweit vorrangig und kann nicht durch den unterbliebenen Widerspruch einer Mehrzahl von Wohnungseigentümern ausgeräumt werden (AG Halle (Saale), Urteil vom 15.03.2011, Az. 120 C 4333/10, zitiert nach Juris; AG Mettmann, Urteil vom 03.08.2009, Az. 26 C 104/08, ZMR 2009, 959, 960, zitiert nach Juris).
  • OLG Frankfurt, 07.04.1995 - 20 W 16/95

    Anfechtung des Eigentümerbeschlusses wegen Verstoßes gegen die

    Auszug aus AG Nordhorn, 15.06.2011 - 3 C 1506/10
    Insbesondere bei der Abhaltung von Versammlungen in nicht abgetrennten, öffentlich zugänglichen Gaststättenräumen wird ein Verstoß gegen das Prinzip angenommen, weil damit die Vertraulichkeit der Beratungen und der freie Austausch der Gedanken nicht gewährleistet werden kann (Kammergericht NJW-RR 1997, 456, 457; OLG Frankfurt NJW 1995, 3395; Bärmann/Merle, Wohnungseigentumsgesetz, Kommentar, 11. Auflage 2010, § 24 Randnummer 68).
  • AG Bonn, 22.07.2016 - 27 C 160/15

    Eigentümerversammlung: Wer darf teilnehmen und abstimmen?

    Denn das Prinzip der Nicht-Öffentlichkeit ist insoweit vorrangig und kann nicht durch den unterbliebenen Widerspruch einer Mehrzahl von Wohnungseigentümern ausgeräumt werden (AG Halle (Saale), Urteil vom 15.03.2011, Az. 120 C 4333/10, zitiert nach Juris; AG Mettmann, Urteil vom 03.08.2009, Az. 26 C 104/08, zitiert nach Juris; vgl. auch OLG Hamburg, ZMR 2007, 550, 553; AG Nordhorn, Urteil vom 15. Juni 2011 - 3 C 1506/10 -, juris).
  • AG Dortmund, 25.04.2016 - 514 C 136/15

    Grundsätze zur Kostenverteilung bei übereinstimmender Erledigung des

    Für den Kreis der Wohnungseigentümer besteht ein schutzwürdiges Interesse dahin, fremden Einfluss von der Wohnungseigentümerversammlung fernzuhalten, einen ungestörten Ablauf der Versammlung zu sichern und einer unnötigen Verbreitung ihrer Angelegenheiten in der Öffentlichkeit vorzubeugen (AG Halle, Urteil vom 15.03.2011 - 120 C #####/####, ZWE 2013, 92; AG Nordhorn, Urteil vom 15.06.2011 - 3 C #####/####, ZWE 2013, 93).
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