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   AG Oberhausen, 01.12.2015 - 37 C 1149/14   

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AG Oberhausen, 01.12.2015 - 37 C 1149/14 (https://dejure.org/2015,64761)
AG Oberhausen, Entscheidung vom 01.12.2015 - 37 C 1149/14 (https://dejure.org/2015,64761)
AG Oberhausen, Entscheidung vom 01. Dezember 2015 - 37 C 1149/14 (https://dejure.org/2015,64761)
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  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03

    Bagatellschadengrenze - Kfz-Sachverständige dürfen regelmäßig bei Schäden ab 700

    Auszug aus AG Oberhausen, 01.12.2015 - 37 C 1149/14
    Kosten für die Einholung eines vorgerichtlichen Sachverständigengutachtens zur Klärung des Schadensumfanges sind gemäß § 249 BGB grundsätzlich zu ersetzen, soweit sie aus der Sicht ex ante erforderlich und zweckmäßig sind ( vgl. BGH NJW 2005, 356f.; Burmann / Heß / Hühnermann / Jahnke / Janker, Straßenverkehrsrecht, § 249 BGB Rn. 149ff. ).

    Hierbei kommt es darauf an, ob ein verständig und wirtschaftlich denkender Geschädigter nach seinen Erkenntnissen und Möglichkeiten die Einschaltung eines Sachverständigen für geboten erachten durfte ( vgl. BGH NJW 2005, 356f. ).

    Die Rechtsprechung, welche die Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten bei Bagatellschäden verneint, beruht im Übrigen auf der Erwägung, dass in diesen Fällen in der Regel eine andere, kostengünstigere Möglichkeit der Feststellung des Schadensumfangs besteht ( z. B. durch einen Kostenvoranschlag; vgl. BGH NJW 2005, 356f. ).

  • OLG Saarbrücken, 27.11.1997 - 3 U 932/96
    Auszug aus AG Oberhausen, 01.12.2015 - 37 C 1149/14
    Auf den $8 249, 254 Abs. 2 BGB ergibt sich ebenso wie aus § 91 ZPO die grundsätzliche Verpflichtung des Geschädigten, die Kosten der Rechtsverfolgung zu niedrig zu halten, wie sich dies mit der vollen Wahrung der berechtigten Interessen einer wirtschaftlich denkenden Partei vereinbaren lässt (OLG Saarbrücken, Urteil vom 27.11.1997, 3 U 932/96).
  • LG Hamburg, 09.07.2015 - 323 S 13/15

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Ersatzfähige Sachverständigenkosten für die

    Auszug aus AG Oberhausen, 01.12.2015 - 37 C 1149/14
    Auch die von dem Kläger zitierte Rechtsprechung des Landgerichts Saarbrücken (Urteil vom 20.02.2015, Az.: 13 S 197/14) und des Landgerichts Hamburg (Urteil vom02.07.2015, Az.: 323 S 13/15) ändern nichts an dieser Wertung.
  • LG Saarbrücken, 20.02.2015 - 13 S 197/14

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Erstattungsfähigkeit von vorgerichtlichen

    Auszug aus AG Oberhausen, 01.12.2015 - 37 C 1149/14
    Auch die von dem Kläger zitierte Rechtsprechung des Landgerichts Saarbrücken (Urteil vom 20.02.2015, Az.: 13 S 197/14) und des Landgerichts Hamburg (Urteil vom02.07.2015, Az.: 323 S 13/15) ändern nichts an dieser Wertung.
  • BGH, 29.11.1988 - X ZR 112/87

    Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Verhandlung - Sorgfaltspflichten einer

    Auszug aus AG Oberhausen, 01.12.2015 - 37 C 1149/14
    Sachverständigenkosten sind Kosten der Schadensfeststellung ( Schadensermittlungskosten ) und damit Teil des gemäß § 249 BGB zu ersetzenden Schadens ( vgl. BGH NJW-RR 1989, 953ff. ).
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