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   AG Oberhausen, 08.07.2014 - 34 C 110/13   

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https://dejure.org/2014,17153
AG Oberhausen, 08.07.2014 - 34 C 110/13 (https://dejure.org/2014,17153)
AG Oberhausen, Entscheidung vom 08.07.2014 - 34 C 110/13 (https://dejure.org/2014,17153)
AG Oberhausen, Entscheidung vom 08. Juli 2014 - 34 C 110/13 (https://dejure.org/2014,17153)
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Volltextveröffentlichung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Gebäudeversicherung muss bei verschuldetem Wasserschaden unter Wohnungseigentümern vorrangig in Anspruch genommen werden/Kein Anspruch gegen Miteigentümer aus § 906 BGB analog

 
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  • BGH, 10.11.2006 - V ZR 62/06

    Rechtstellung der Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Geltendmachung

    Auszug aus AG Oberhausen, 08.07.2014 - 34 C 110/13
    Ein geschädigter Miteigentümer ist verpflichtet, nicht den schädigenden Miteigentümer auf Schadensausgleich in Anspruch zu nehmen, wenn der geltend gemachte Schaden Bestandteil des versicherten Interesses ist, der Gebäudeversicherer nicht Regress nehmen könnte und nicht besondere Umstände vorliegen, die ausnahmsweise eine Inanspruchnahme des Schädigers durch den Geschädigten rechtfertigen (BGH NJW 2007, 292).
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