Rechtsprechung
AG Oberhausen, 08.07.2014 - 34 C 110/13 |
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Volltextveröffentlichung
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- BGH, 10.11.2006 - V ZR 62/06
Rechtstellung der Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Geltendmachung …
Auszug aus AG Oberhausen, 08.07.2014 - 34 C 110/13
Ein geschädigter Miteigentümer ist verpflichtet, nicht den schädigenden Miteigentümer auf Schadensausgleich in Anspruch zu nehmen, wenn der geltend gemachte Schaden Bestandteil des versicherten Interesses ist, der Gebäudeversicherer nicht Regress nehmen könnte und nicht besondere Umstände vorliegen, die ausnahmsweise eine Inanspruchnahme des Schädigers durch den Geschädigten rechtfertigen (BGH NJW 2007, 292).