Rechtsprechung
AG Oberhausen, 21.04.2017 - 44 F 911/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zahlungsanspruch eines Berechtigten auf nachehelichen Unterhalt hinsichtlich Verwirkung durch mutwillige Herbeiführung der Bedürftigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Oberhausen, 21.04.2017 - 44 F 911/13
- OLG Düsseldorf, 05.09.2017 - 8 UF 96/17
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Hamm, 13.02.2012 - 6 UF 176/11
Berechnung des Trennungsunterhalts
Auszug aus AG Oberhausen, 21.04.2017 - 44 F 911/13
Eine vorwerfbare Verletzung der Mitwirkungspflicht führt ab dem Zeitpunkt, zu dem eine Therapie erfolgreich hätte abgeschlossen werden können, zur Zurechnung fiktiven Einkommens oder zur Verwirkung des Anspruchs (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 13.02.2012 - 6 UF 176/11;… Palandt, a. a. O. § 1579 Rn. 23;… MüKo-BGB, 7. Auflage 2017, § 1579 Rn. 60;… jurisPk-BGB, 8. Auflage 2017, § 1579 Rn. 114f.;… Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 9. Auflage 2015, § 4 Rn. 243ff.). - BGH, 08.04.1987 - IVb ZR 39/86
Versagung des Unterhaltsanspruchs wegen Nichtaufnahme einer zumutbaren …
- BGH, 08.07.1981 - IVb ZR 593/80
Zumutbarkeit der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit durch den Unterhaltsberechtigten
Auszug aus AG Oberhausen, 21.04.2017 - 44 F 911/13
Die Vorstellungen und Antriebe, die dem zu beurteilenden Verhalten zugrunde liegen, müssen sich (auch) auf die Bedürftigkeit als Folge dieses Verhaltens erstrecken (BGH, Urteil vom 08.07.1981 - IVb ZR 593/80).
- OLG Düsseldorf, 05.09.2017 - 8 UF 96/17
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur …
In dem (vorliegenden) Verfahren (44 F 911/13, des AG Oberhausen) hat das Amtsgericht den Antrag der Antragsgegnerin auf Zahlung von nachehelichen Unterhalt durch Verbundbeschluss vom 21.04.2017 zurückgewiesen.In dem hiesigen Verfahren II-8 UF 96/17 (AG Oberhausen 44 F 911/13) ging am 29.06.2017 ein Schriftsatz des Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin ein, in dem dieser mitteilte, mit Schriftsätzen vom 21.06.2017 in beiden Beschwerdeverfahren um Verlängerung der Beschwerdebegründungsfrist gebeten, jedoch aufgrund eines Büroversehens beide Schriftsätze mit dem Aktenzeichen II-8 UF 101/17 versehen zu haben.
- AG Oberhausen, 21.04.2017 - 44 F 767/14
Verwirkung des Zahlungsanspruchs auf Trennungsunterhalt bei mutwilliger …
Zwischen den Beteiligten ist ein Scheidungsverfahren vor dem hiesigen Gericht unter dem Aktenzeichen 44 F 911/13 anhängig.