Rechtsprechung
AG Obernburg, 06.07.2009 - XVII 90/04 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,38996) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Rechtliche Betreuung: Geeignetheit des Betreuers bei weiter räumlicher Entfernung zwischen seinem Wohnort und dem Aufenthaltsort des Betreuten; Aufgabenkreise bei nicht kommunikationsfähigem und an das Bett gefesseltem Betreuten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
Erforderlichkeit der Betreuung, Eignung als Betreuer
Papierfundstellen
- FamRZ 2010, 403
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 15.11.1995 - 3Z BR 211/95
Bestellung eines Betreuers gegen den Willen des Betroffenen
Auszug aus AG Obernburg, 06.07.2009 - XVII 90/04
Dieser Grundsatz hat Verfassungsrang, weswegen für jeden einzelnen Aufgabenkreis die Erforderlichkeit festgestellt sein muss (BayObLG FamRZ 1996, 897). - OLG Köln, 06.10.1995 - 16 Wx 144/95
Auswahlkriterien für einen Betreuer
Auszug aus AG Obernburg, 06.07.2009 - XVII 90/04
Vielmehr kommt es auf die Art des Aufgabenkreises, aber auch auf den Gesundheitszustand des Betreuten und dessen Kommunikationsfähigkeit an, in welchem Umfang persönliche Betreuung erforderlich ist (OLG Köln FamRZ 1996, 506).
- AG Brandenburg, 03.09.2021 - 85 XVII 154/18
Einwilligungsvorbehalt - Aufgabenkreis des Fernmeldeverkehrs
Aus diesem Grunde musste hier innerhalb des Aufgabenkreises des Fernmeldeverkehrs auch ausdrücklich noch ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet werden, damit die Betreuerin diese Aufgabe auch tatsächlich wahrnehmen kann ( AG Obernburg , Beschluss vom 06.07.2009, Az.: XVII 90/04, u.a. in: FamRZ 2010, Seite 403 ).