Rechtsprechung
AG Obernburg, 29.12.2008 - 1 F 669/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Ausbildungsunterhalt: Dolmetscherausbildung im Anschluss an die Ausbildung zur Fremdsprachenkorrespondentin
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2009, 1075
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 11.02.1987 - IVb ZR 23/86
Anspruch eines Studenten auf Ausbildungsunterhalt
Auszug aus AG Obernburg, 29.12.2008 - 1 F 669/08
Ein Anspruch auf Ausbildungsunterhalt besteht bei einem Studenten erst dann nicht mehr, wenn der Student nachhaltig seine Obliegenheit verletzt, der Ausbildung pflichtbewusst und zielstrebig nachzugehen (BGH FamRZ 1987, 470). - BGH, 07.06.1989 - IVb ZR 51/88
Finanzierung eines Hochschulstudiums
Auszug aus AG Obernburg, 29.12.2008 - 1 F 669/08
Auf Grund des vielfach veränderten Verhaltens der Schulabgänger soll in diesem Fall auch ohne vorherige Absprache mit dem Pflichtigen nach Abschluss der Lehre ein Studium zu finanzieren sein, wenn ein fachlicher Zusammenhang zum Lehrabschluss besteht und das Studium der Ausbildung zeitlich ohne Zäsur folgt (BGH FamRZ 1989, 853). - BGH, 20.05.1992 - XII ZR 131/91
Voraussetzungen des Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt für ein Hochschulstudium
Auszug aus AG Obernburg, 29.12.2008 - 1 F 669/08
Aus der Formulierung "Vorbildung für einen Beruf" folgt, dass die Kosten für eine zweite Ausbildung vom Unterhaltsanspruch nicht umfasst sind (BGH FamRZ 1992, 1407).
- BGH, 30.11.1994 - XII ZR 215/93
Anspruch des Kindes auf Ausbildungsunterhalt für den Besuch der Fachoberschule …
Auszug aus AG Obernburg, 29.12.2008 - 1 F 669/08
Dieser Sachverhalt rechtfertige die unterschiedliche Behandlung der Fallgruppen (OLG Köln-NJW-FeR 1999, 178; BGH FamRZ 1995, 416; OLG Bamberg FamRZ 1998, 315). - BGH, 25.10.1995 - XII ZR 247/94
Ermittlung des unterhaltserheblichen Einkommens des zum Kindesunterhalt …
Auszug aus AG Obernburg, 29.12.2008 - 1 F 669/08
Grundsätzlich ist der Abzug von Schulden auch beim Kindesunterhalt zulässig und es ist im Einzelfall nach einer Interessenabwägung zu entscheiden, ob Schulden berücksichtigt werden oder nicht (BGH NJW-RR 1996, 321 (323)). - OLG Bamberg, 14.11.1996 - 2 UF 128/96
Klage des Sohnes gegen seinen Vater auf Zahlung von Unterhalt wegen Aufnahme …
Auszug aus AG Obernburg, 29.12.2008 - 1 F 669/08
Dieser Sachverhalt rechtfertige die unterschiedliche Behandlung der Fallgruppen (OLG Köln-NJW-FeR 1999, 178; BGH FamRZ 1995, 416; OLG Bamberg FamRZ 1998, 315). - OLG Frankfurt, 19.06.2001 - 1 WF 93/01
Anordnung, einstweilige, Beschwerde; Prozeßkostenhilfe, Anordnung, einstweilige
Auszug aus AG Obernburg, 29.12.2008 - 1 F 669/08
Eines Sicherungsbedürfnisses gemäß §§ 935, 940 ZPO bedarf es ebenso wenig wie einer Notlage oder einer besonderen Eilbedürftigkeit (OLG Frankfurt FamRZ 2002, 401). - OLG Hamm, 10.10.1989 - 9 WF 373/89
Volljähriges Kind; Anspruch auf Ausbildungsunterhalt
Auszug aus AG Obernburg, 29.12.2008 - 1 F 669/08
Die entsprechende Rechtsprechung ist auch als durch die gesellschaftliche Entwicklung überholt anzusehen, weil inzwischen erkennbar ist, dass die Bildungspolitik deutlich mehr als früher darauf ausgerichtet ist, Bildungschancen unabhängig vom Bildungsstand der Eltern zu ermöglichen, "Spätzündern" mehr Chancen einzuräumen und jungen Menschen auch den späten Wechsel in einen höheren Bildungsgang zu ermöglichen (vgl. schon zutreffend OLG Hamm NJW-RR 1990, 72 (73), wonach die zunehmende Durchlässigkeit der Bildungsgänge auch den Ausbildungsgang Lehre-Fachoberschule-Studium als üblich erscheinen lässt).