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   AG Offenbach, 03.01.2018 - 310 C 160/16   

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https://dejure.org/2018,11352
AG Offenbach, 03.01.2018 - 310 C 160/16 (https://dejure.org/2018,11352)
AG Offenbach, Entscheidung vom 03.01.2018 - 310 C 160/16 (https://dejure.org/2018,11352)
AG Offenbach, Entscheidung vom 03. Januar 2018 - 310 C 160/16 (https://dejure.org/2018,11352)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Beiratsmitglied im Lager des Verwalters ist ungeeignet / Wohnungseigentümer kann Auskunft als Individualanspruch geltend machen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • AG Offenbach, 03.01.2018 - 310 C 2/17

    Zu den Grenzen der Abwahl und anschließenden Neuwahl eines Verwalters; §§ 23, 26

    Auszug aus AG Offenbach, 03.01.2018 - 310 C 160/16
    Nach Zustellung der unter Az. 310 C 2/17 geführten Klage hat Herr ö dem Gericht mit Schreiben vom 03.04.2017, das zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung im vorliegenden Verfahren gemacht worden ist, dem Gericht folgendes mitgeteilt:.
  • EuGH, 28.06.2018 - C-2/17

    Crespo Rey

    Auszug aus AG Offenbach, 03.01.2018 - 310 C 160/16
    Der unter Tagesordnungspunkt 8 gefasste Beschluss ist Gegenstand einer gesonderten beim erkennenden Gericht unter Az. C 2/17 anhängigen BeschIussanfechtungskIage.
  • BGH, 11.02.2011 - V ZR 66/10

    Wohnungseigentum: Recht des Wohnungseigentümers auf Einsichtnahme in

    Auszug aus AG Offenbach, 03.01.2018 - 310 C 160/16
    Machen die Wohnungseigentümer von ihrem Auskunftsrecht keinen Gebrauch, steht der Auskunftsanspruch allerdings jedem einzelnen Wohnungseigentümer zu." /vgl. BGH, Urteil vom 11.02.2011, Az. V ZR 66/10, Rn. 14 mach juris).
  • AG Hamburg-St. Georg, 20.08.2021 - 980a C 29/20

    Bestellung eines Nicht-Eigentümers als Beirat führt zur Gesamtnichtigkeit des

    Der Rechtsgedanke des § 139 BGB, der auch bei einer Beschlussanfechtung zu beachten ist (vgl. BGH, NJW 1998, 3713, 3715 = ZMR 1999, 41), führt dazu, der Beschluss nicht in einen gültigen Teil und in einen ungültigen Teil aufzuspalten ist, sondern die Unwirksamkeit der Bestellung eines Nicht-Eigentümers als Beirat dazu führt, dass der gesamte Beschluss mit diesem Makel infiziert wird (so etwa - ohne ausdrückliche Erwähnung - AG Köln, ZWE 2017, 377, 378 = ZMR 2017, 436 und AG Hamburg, ZMR 2015, 811; ferner Müller, Anm. zu AG Offenbach, Urt. v. 3.1.2018 - 310 C 160/16, ZWE 2018, 463, 464; ähnlich AG München, ZWE 2017, 419, 420 = ZMR 2017, 930).
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