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   AG Offenbach, 06.05.2011 - 320 C 181/09   

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https://dejure.org/2011,74088
AG Offenbach, 06.05.2011 - 320 C 181/09 (https://dejure.org/2011,74088)
AG Offenbach, Entscheidung vom 06.05.2011 - 320 C 181/09 (https://dejure.org/2011,74088)
AG Offenbach, Entscheidung vom 06. Mai 2011 - 320 C 181/09 (https://dejure.org/2011,74088)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Nichtigkeit einer Verwalterwahl wegen Verstosses gegen § 4 Abs. 1 BDSG und der Einflussnahme durch den zur Neutralität verpflichteten Verwaltungsbeiratsvorsitzenden, §§ 29 WEG, 134, 242 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.12.2010 - V ZR 60/10

    Wohnungseigentum: Ausschluss von der Wohnungseigentümerversammlung bei Verzug mit

    Auszug aus AG Offenbach, 06.05.2011 - 320 C 181/09
    Derartige Verstöße müssen die Nichtigkeit der gefassten Beschlüsse nach §§ 134, 242 BGB nach sich ziehen, so wie etwa auch Regelungen in der Teiiungserkiirung nichtig sind, die einem Wohnungs­ eigentümer, der sich mit der Zahlung von Beiträgen in Verzug befindet, das Stimmrecht entziehen vgl. BGH, Urteil vom 10.12.2010, V ZR 60/10, BeckRS 2011, 02775).

    In einem solchen Fall kann es dann auch nicht mehr darauf ankommen, ob der Verstoß für das Ab­ stimmungsergebnis kausal geworden ist, da dann das grundsätzlich schützenswerte Be­ standsinteresse der Erbbauberechtigten (vgl. BGH, NJW 1973, 235, 236) hinter dem Ge­ bot des Schutzes des Kernbereichs elementarer Mitgliedschaftsrechte zurücktreten muss (vgl, BGH, Urteil vom 10.12.2010, V Z R 60/10, Tz. f[10] 'BeckRS 2011, 02775).

  • OLG München, 25.08.2009 - 32 W 2033/09

    Wohnungseigentumsverfahren: Streitwertbemessung im Streit um die Beendigung des

    Auszug aus AG Offenbach, 06.05.2011 - 320 C 181/09
    Daher ist er für die Streitwertfestsetzung maßgeblich (vgl. OLG München, NZM 2009, 788).
  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen

    Auszug aus AG Offenbach, 06.05.2011 - 320 C 181/09
    deren Richtigkeit bestritten haben, hat eine Grundbucheinsicht die richtigen Namen der Wohnungserbbauberechtigten ergeben, die im Zeitpunkt der Rechtshängigkeit am 01.02.2010 (Bl. 107 d, A.) als Eigentümer im Grundbuch eingetragen waren (vgl. BGH, NJW 2001, 3339 ff,), insoweit wird auf die dem Urteil beigefügte berichtigte Liste verwie­sen.
  • OLG Saarbrücken, 02.04.2008 - 1 U 450/07

    Beweislastverteilung bei Prozessvoraussetzung - Anspruch auf Herausgabe eines

    Auszug aus AG Offenbach, 06.05.2011 - 320 C 181/09
    Einen weiteren gravierenden Verstoß stellte es dar, dass die aktuelle Verwalterin unter Verwendung interner Daten ein werbendes Schreiben an die Erbbauberechtigten versandt hat (vgl. OLG Saarbrücken, NZG 2008, 677, 678), Selbst wenn sie die Daten von einem der Erbbauberechtigten erhalten haben sollte, wäre ihre Nutzung gemäß § 4 Abs. 1 BDSG unzulässig gewesen.
  • BGH, 09.11.1972 - II ZR 63/71

    Fehlerhafte Vereinswahlen

    Auszug aus AG Offenbach, 06.05.2011 - 320 C 181/09
    In einem solchen Fall kann es dann auch nicht mehr darauf ankommen, ob der Verstoß für das Ab­ stimmungsergebnis kausal geworden ist, da dann das grundsätzlich schützenswerte Be­ standsinteresse der Erbbauberechtigten (vgl. BGH, NJW 1973, 235, 236) hinter dem Ge­ bot des Schutzes des Kernbereichs elementarer Mitgliedschaftsrechte zurücktreten muss (vgl, BGH, Urteil vom 10.12.2010, V Z R 60/10, Tz. f[10] 'BeckRS 2011, 02775).
  • LG Frankfurt/Main, 27.01.2014 - 13 T 56/13

    Zu den Anforderungen einer Kostenbelastung des Verwalters mit den

    Dass das Amtsgericht in der den vorangegangenen Bestellungsbeschluss betreffenden Sache - Gesch.-Nr.: 320 C 181/09 - mit seinerzeit aktuellem Hinweisbeschluss die An­sicht vertreten hatte, der Erstbestellungsbeschluss vom 28.1.2009 sei nichtig, weil - so die Ansicht des Amtsgerichts - gegen grundlegende Regeln des "Wahlrechts" in gravie­render Weise verstoßen worden sei, insbesondere eine gravierender Verstoß gegen das - jedenfalls vom Amtsgericht für einschlägig erachtete - "Gebot der Erfolgschancengleichheif vorgelegen habe, ist für die Frage des Inhalts der Tagesordnung nicht von entscheidender Bedeutung, weil hieraus seitens der so in Frage gestellten Verwal­tung allenfalls der Schluss zu ziehen war, trotz fehlender Rechtskraft vorsorglich erneut über eine Verwalterbestellung beschließen zu lassen.

    Der dahingehende Aus­spruch in dem Urteil des Amtsgerichts vom 06, 05.2011 - 320 C 181/09 - war nicht rechtskräftig und wird dies - wie das Gericht aus eigener Sachbefassung weiß - wegen materiell eingetretener Erledigung der Hauptsache auch nicht mehr werden.

  • AG Offenbach, 04.07.2012 - 310 C 145/11

    Verwaltungsbeirat darf im Vorfeld einer Verwalterwahl keine Wahlempfehlungen

    Beide Kläger gehen davon aus, dass die1 nicht zur Einladung befugt war, da deren Verwalterwahl vom 28.11.2009 zwischen­ zeitncn durch das Amtsgericht Offenbach im Verfahren 320 C 181/09 für nichtig erklärt wurde.

    Der Kläger bezieht sich insoweit auf die Entscheidung des AG Offenbach im Verfahren 320 C 181/09.

    Wie bereits in der Entscheidung des Amtsgerichts Offenbach vom 06.05.2011 zum Az. 320 C 181/09 festgestellt, kommt dem Amt des Verwaltungsbeirats in einer Lie genschaft eine herausgehobene Funktion zu.

  • AG Offenbach, 12.11.2014 - 310 C 164/13

    Zur Fortsetzung einer Eigentümerversammlung und zur ordnungsgemäßen

    Schließlich seien in unzulässiger Weise Anwalts und Gerichtskosten aus den Verfahren LG Frankfurt 2-13 S 85/11 und AG Offenbach 320 C 181/09 auch auf die erfolgreichen Kläger umgelegt worden.
  • AG Offenbach, 28.12.2012 - 330 C 104/11

    Fehlender Volmachtsnachweis in einer Eigentümerversammlung führt zum

    Dies habe das Amtsgericht Offenbach mit Urteil vom 320 C 181/09 zutreffend - wenn auch nicht rechtskräftig - festgestellt.
  • AG Offenbach, 31.12.2012 - 330 C 98/11

    Kostentragung des Verwalters gem. § 49 WEG bei Beschlussanfechtung wegen

    Das Amtsgericht Offenbach stellte mit Urteil vom 6.5.2011 zu Az. 320 C 181/09 die Nichtigkeit dieses Beschlusses fest.
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