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   AG Offenbach, 27.04.2012 - 330 C 202/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,14046
AG Offenbach, 27.04.2012 - 330 C 202/11 (https://dejure.org/2012,14046)
AG Offenbach, Entscheidung vom 27.04.2012 - 330 C 202/11 (https://dejure.org/2012,14046)
AG Offenbach, Entscheidung vom 27. April 2012 - 330 C 202/11 (https://dejure.org/2012,14046)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anzahl der Stimmen bei mehreren Eigentumsanteilen in einer WEG als Alleineigentümer und Miteigentümer einer Wohnung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Anzahl der Stimmen bei mehreren Eigentumsanteilen in einer WEG

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Berechnung der Stimmrechte nach § 25 II WEG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anzahl der Stimmen bei mehreren Eigentumsanteilen in einer WEG als Alleineigentümer und Miteigentümer einer Wohnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    WEG-Beschluss: Stimmenanzahl bei mehreren Eigentumsanteilen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anzahl der Stimmen bei mehreren Eigentumsanteilen in einer WEG

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wohnungseigentümer kann bei Miteigentum gemeinschaftlich abzugebende Stimme haben

  • blog.de (Kurzinformation)

    WEG: Stimmrecht bei Alleineigentum und zusätzlichem Miteigentum

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Zum Stimmrecht in der Eigentümerversammlung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kopfstimmrecht: Eine weitere Stimme bei Miteigentum an einer Wohnung! (IMR 2012, 423)

Papierfundstellen

  • ZMR 2013, 238
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen

    Auszug aus AG Offenbach, 27.04.2012 - 330 C 202/11
    Konstitutiv für das Zustandekommen eines Beschlusses ist die Feststellung dessen Zustandekommens sowie dessen Verkündung durch den Versammlungsleiter (BGH NJW 2001, 3339, juris-Rn. 19ff.).

    Es besteht insoweit ein Feststellungsinteresse (vgl. BGH NJW 2001, 3339, juris-Rn. 26).

    Die bislang fehlende Feststellung und Verkündung des Zustandekommens der Beschlüsse wird durch die Feststellung des Gerichts ersetzt (vgl. BGH NJW 2001, 3339, juris-Rn. 26).

  • KG, 15.06.1988 - 24 W 2084/88
    Auszug aus AG Offenbach, 27.04.2012 - 330 C 202/11
    Denn sind mehrere Personen gemeinsam Miteigentümer einer einzigen Wohnung, so steht ihnen nach § 25 Abs. 1 S. 1 WEG nicht pro Person eine Stimme zu, sondern für das gemeinschaftliche Wohnungseigentum nur ein einziges Stimmrecht, das sie gemäß § 25 Abs. 2 S. 2 WEG nur einheitlich ausüben können (vgl. KG WuM 1988, 324, juris-Rn. 6).

    Ein darüber hinausgehender Regelungsgehalt ist der Norm nicht zu entnehmen, welche aufgrund ihres Ausnahmecharakters gegenüber dem allgemeinen Gemeinschaftsrecht im BGB - § 745 Abs. 1 S. 2 BGB sieht eine Stimmgewichtung nach der Größe der Anteile vor - einschränkend auszulegen ist (KG WuM 1988, 324).

  • BayObLG, 13.03.2003 - 2Z BR 85/02

    Wohnungseigentum: Verbindung der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses mit

    Auszug aus AG Offenbach, 27.04.2012 - 330 C 202/11
    Hinsichtlich der festzustellenden Beschlüsse sind auch keine Wirksamkeitshindernisse ersichtlich (vgl. BayObLG NZM 2003, 444, juris-Rn. 16).
  • BGH, 20.11.2020 - V ZR 64/20

    Berechnung von Stimmverhältnissen im WEG bei Vorhandensein von mehreren Wohnungen

    Ebenso entfällt ein bestehendes Stimmrecht nicht, wenn der Miteigentümer einer Wohnung Alleineigentum an einer anderen Wohnung in der Anlage hinzuerwirbt (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2004, 589, 590; OLG Dresden, OLGR 2006, 249, 250; OLG Frankfurt/Main, OLGR 1997, 28 f.; KG, OLGZ 1988, 434, 436; OLG Schleswig, Beschluss vom 8. März 1988 - 2 W 44/86, juris Rn. 15 f.; LG Hamburg, ZMR 2008, 827 f.; AG Offenbach, ZMR 2013, 238 f.; Bärmann/Merle, WEG, 14. Aufl., § 25 Rn. 69; Bärmann/Pick/Emmerich, WEG, 20. Aufl., § 25 Rn. 10; BeckOGK/Hermann, WEG [1.11.2020], § 25 aF Rn. 114; BeckOK WEG/Bartholome [1.8.2020], § 25 aF Rn. 75; Erman/Grziwotz, BGB, 16. Aufl., § 25 WEG Rn. 3; Hügel/Elzer, WEG, 3. Aufl., § 25 Rn. 35; Schultzky in Jennißen, WEG, 6. Aufl., § 25 Rn. 28; ders. in NK-BGB, 4. Aufl., § 25 WEG Rn. 6; juris-PK-BGB/Reichel-Scherer, 9. Aufl. [1.7.2020], § 25 WEG Rn. 50; MüKoBGB/Engelhardt, 8. Aufl., § 25 WEG Rn. 8; Vandenhouten in Niedenführ/Schmidt-Räntsch/Vandenhouten, WEG, 13. Aufl., § 25 Rn. 14; Palandt/Wicke, BGB, 79. Aufl., § 25 WEG Rn. 6 a.E.; Riecke/Schmid/Riecke, WEG, 5. Aufl., § 25 Rn. 55; Sauren, WEG, 6. Aufl., § 25 Rn. 16; Soergel/Weber, BGB, 13. Aufl., § 25 WEG Rn. 31; Spielbauer/Then, WEG, 3. Aufl., § 25 Rn. 8 S. 725; Staudinger/Häublein, BGB [2018], § 25 WEG Rn. 31; Weitnauer/Lüke, WEG, 9. Aufl. § 25 Rn. 8 a.E.).
  • BGH, 10.11.2023 - V ZR 51/23

    Beschlussfeststellungsklage: Beschlussmängel und Anfechtungsgründe sind zu prüfen

    bb) Eine in Rechtsprechung und Literatur vertretene Auffassung verneint demgegenüber die Pflicht des Gerichts zu der Prüfung von Anfechtungsgründen im Rahmen einer Beschlussfeststellungsklage (vgl. AG Oberhausen, ZMR 2011, 76, 78; AG Offenbach, ZMR 2013, 238, 239; Elzer, ZMR 2008, 1004 ff.).
  • AG Mainz, 25.09.2023 - 73 C 23/23

    Ist Beschlussfassung über bauliche Veränderungen mit einfacher Mehrheit möglich?

    Demgegenüber wurde auch vertreten, das Gericht habe lediglich den Fehler der Versammlungsleitung zu korrigieren und im Übrigen materielle Prüfung auf Rechtmäßigkeit des Beschlusses vorzunehmen - allenfalls könnte eine Prüfung auf formelle Fehler und Nichtigkeitsgründe in Betracht kommen (AG Hamburg-Blankenese, Teilurteil vom 17.9.2008 - 539 C 27/08; AG Oberhausen, Urteil vom 22. Dezember 2009 - 34 C 55/09; AG Offenbach, Urteil v. 27.4.2012 − 330 C 202/11, ZWE 2013, 94; Spielbauer in: Spielbauer/Then, WEG, 3. Aufl. 2017, § 23 Wohnungseigentümerversammlung Rn. 39).
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