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AG Offenbach, 27.05.2016 - 39 C 65/14 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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- BGH, 14.05.2013 - VI ZR 320/12
Fiktive Schadensabrechnung nach Verkehrsunfall: Verweisung auf günstigere …
Auszug aus AG Offenbach, 27.05.2016 - 39 C 65/14
Dies folgt daraus, dass der Geschädigte der Berechnung des für die Schadensbeseitigung erforderlichen Geldbetrags (§ 249 Abs. 2 BGB) grundsätzlich die üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zu Grunde legen darf, demgegenüber ein Verweis des Schädigers auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen anderen markengebundenen oder "freien" Fachwerkstatt aber auch noch während des Prozesses zulässig ist (BGH, Urteil vom 14. Mai 2013 - VI ZR 320/12 = NJW 2013, 2817).