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AG Offenburg, 18.06.2010 - 2 F 135/08 |
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Verfahrensgang
- AG Offenburg, 07.01.2010 - 2 F 135/08
- AG Offenburg, 18.06.2010 - 2 F 135/08
- OLG Karlsruhe, 31.08.2010 - 5 WF 177/10
Wird zitiert von ...
- OLG Karlsruhe, 31.08.2010 - 5 WF 177/10
Erfallen der Einigungsgebühr bei Verzicht auf die Durchführung des …
Auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht- Offenburg vom 18.06.2010 (2 F 135/08) wie folgt geändert:.Auf die Erinnerung des Prozessbevollmächtigten der Antragsgegnerin wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Offenburg vom 07.01.2010 (2 F 135/08) dahingehend abgeändert, dass zuzüglich zur festgesetzten Vergütung von 630, 70 EUR eine weitere Vergütung für die Einigung in der Folgesache Versorgungsausgleich von 85, 00 EUR zuzüglich Umsatzsteuer festgesetzt wird.
Die Parteien sind durch Scheidungsurteil des Familiengerichts Offenburg vom 28.10.2009 (2 F 135/08) geschiedene Eheleute.