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   AG Oldenburg/Holstein, 13.05.2009 - 17 II 1042/08   

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https://dejure.org/2009,80537
AG Oldenburg/Holstein, 13.05.2009 - 17 II 1042/08 (https://dejure.org/2009,80537)
AG Oldenburg/Holstein, Entscheidung vom 13.05.2009 - 17 II 1042/08 (https://dejure.org/2009,80537)
AG Oldenburg/Holstein, Entscheidung vom 13. Mai 2009 - 17 II 1042/08 (https://dejure.org/2009,80537)
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Wird zitiert von ...

  • AG Leverkusen, 19.03.2012 - 16 II 80/12

    Subsidiarität der Bewilligung von Beratungshilfe bzgl. des Unterhaltsanspruchs

    Es ist allgemein anerkannt, dass grundsätzlich in einfach gelagerten Fällen bei Unterhaltsfragen die Unterstützung durch das Jugendamt gemäß § 18 SGB VIII eine andere Möglichkeit im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 BerHG darstellt, da die Gewährung von Beratungshilfe subsidiär gegenüber anderen zumutbaren Auskunftsmöglichkeiten ist (AG Halle/Saale, Beschluss vom 24.01.2011, 103 II 78/11, AGB 2011, 191f.; AG Oldenburg/Holstein, Beschluss vom 13.05.2009, 17 II 1042/08 m.w.N.; AG Neunkirchen, Beschluss vom 15.09.1998, 2 TUR II 299/98, FF 1999, 60; AG Lahnstein, Beschluss vom 08.07.2003, 1 UR II 6/03, FamRZ 2004, 1299; AG Kirchhain, Beschluss vom 19.07.2005, 23 UR II 239/05, JAmt 2005, 469; AG Leverkusen, Beschluss vom 26.02.2002, 16 UR II 254/01, FamRZ 2002, 1715; Mayer/Kroiß, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 5. Auflage 2012, § 44 RVG, Rz. 15; AG Halle/Saale, Beschluss vom 10.02.2011, 103 II 6317/10; Lissner/Dietrich/Eilzer/Germann/Kessel, Beratungs- und Prozess-, Verfahrenskostenhilfe, Rz. 154).

    Etwas anderes kann höchstens dann gelten, wenn außerordentlich umfangreiche Maßnahmen erforderlich sind, die durch eine Beratung durch das Jugendamt nicht bewältigt werden können und die über das sonst bei Unterhaltssachen übliche Maß hinaus gehen (AG Oldenburg/Holstein, Beschluss vom 13.05.2009, 17 II 1042/08).

    Denkbar wäre auch eine Unzumutbarkeit wegen konkreter nicht gewährleisteter ordnungsgemäßer Interessenwahrnehmung (z.B. wiederholt fehlerhafte Entscheidungen der Behörde in der Vergangenheit, extreme Wartezeiten, befürchtete Interessenkollisionen/mangelnde Objektivität des Sachberabeiters, vgl. Lissner/Dietrich/Eilzer/Germann/Kessel, Beratungs- und Prozess-, Verfahrenskostenhilfe, Rz. 155) oder wenn der Unterhaltsverpflichtete anwaltlich beraten ist wegen des Grundsatzes der Waffengleichheit (bejahend: AG Olden burg/Holstein, Beschluss vom 13.05.2009, 17 II 1042/08; verneinend: AG Kirchhain, Beschluss vom 19.07.2005, 23 UR II 239/05, JAmt 2005, 469).

    Die Ansicht des AG Wolfsburg (Beschluss vom 14.01.1991, 3 II 109/90, JurBüro 1991, 669), nach der der sorgeberechtigte Elternteil anstatt einer Beratung durch das Jugendamt sofort Hilfe nach dem Beratungshilfegesetz in Anspruch nehmen kann, ist vereinzelt geblieben und steht im Widerspruch mit der gesetzlichen Regelung des § 1 Abs. 1 Nr. 2 BerHG, weshalb sich das erkennende Gericht dieser Auffassung auch nicht anschließt (so auch AG Oldenburg/Holstein, Beschluss vom 13.05.2009, 17 II 1042/08).

    Bei der Bewilligung von Beratungshilfe geht es jedoch um die Frage, ob sie einen Anspruch auf Kostenübernahme durch den Staat im Falle der Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts hat (vgl. insoweit AG Oldenburg/Holstein, Beschluss vom 13.05.2009, 17 II 1042/08).

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