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   AG Oldenburg, 13.02.2002 - 60 IK 40/00   

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https://dejure.org/2002,19694
AG Oldenburg, 13.02.2002 - 60 IK 40/00 (https://dejure.org/2002,19694)
AG Oldenburg, Entscheidung vom 13.02.2002 - 60 IK 40/00 (https://dejure.org/2002,19694)
AG Oldenburg, Entscheidung vom 13. Februar 2002 - 60 IK 40/00 (https://dejure.org/2002,19694)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 289 InsO; § 290 InsO; § 291 InsO
    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für das Vorliegen von Insolvenzgründen; Anforderungen an die Erstellung eines Schuldenbereinigungsplans

  • zvi-online.de

    InsO §§ 290, 295
    Keine Versagung der Restschuldbefreiung bei erfolgreichem Verschweigen von Vermögen während des eröffneten Verfahrens

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für das Vorliegen von Insolvenzgründen; Anforderungen an die Erstellung eines Schuldenbereinigungsplans

Papierfundstellen

  • NZI 2002, 327
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • AG Göttingen, 31.07.2006 - 74 IK 36/03

    Versagung der Restschuldbefreiung: Jahrelanges Verschweigen von Einkünften

    Spätere Anträge sind grundsätzlich ausgeschlossen (LG Hof ZVI 2003, 545; AG Oldenburg ZInsO 2002, 389, 390).
  • AG Göttingen, 21.08.2009 - 74 IN 153/08

    Möglichkeit einer Nachtragsverteilung bei Verschweigen des bei

    Ob eine Nachtragsverteilung (AG Oldenburg ZInsO 2002, 389, 391 = NZI 2002, 327 = ZVI 2002, 220) erfolgt, wird der zuständige Rechtspfleger zu prüfen haben.
  • AG Göttingen, 17.01.2003 - 74 IK 191/01

    Einzelgläubiger; Insolvenzgläubigerbefriedigung; Insolvenzverfahrenseröffnung;

    Eine nachträgliche Geltendmachung ist auch bei Unkenntnis der Gläubiger ausgeschlossen (vgl. AG Oldenburg ZinsO 2002, 389).
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