Rechtsprechung
AG Oldenburg, 13.02.2002 - 60 IK 40/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 289 InsO; § 290 InsO; § 291 InsO
Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für das Vorliegen von Insolvenzgründen; Anforderungen an die Erstellung eines Schuldenbereinigungsplans - zvi-online.de
InsO §§ 290, 295
Keine Versagung der Restschuldbefreiung bei erfolgreichem Verschweigen von Vermögen während des eröffneten Verfahrens - FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für das Vorliegen von Insolvenzgründen; Anforderungen an die Erstellung eines Schuldenbereinigungsplans
Papierfundstellen
- NZI 2002, 327
Wird zitiert von ... (3)
- AG Göttingen, 31.07.2006 - 74 IK 36/03
Versagung der Restschuldbefreiung: Jahrelanges Verschweigen von Einkünften …
Spätere Anträge sind grundsätzlich ausgeschlossen (LG Hof ZVI 2003, 545; AG Oldenburg ZInsO 2002, 389, 390). - AG Göttingen, 21.08.2009 - 74 IN 153/08
Möglichkeit einer Nachtragsverteilung bei Verschweigen des bei …
Ob eine Nachtragsverteilung (AG Oldenburg ZInsO 2002, 389, 391 = NZI 2002, 327 = ZVI 2002, 220) erfolgt, wird der zuständige Rechtspfleger zu prüfen haben. - AG Göttingen, 17.01.2003 - 74 IK 191/01
Einzelgläubiger; Insolvenzgläubigerbefriedigung; Insolvenzverfahrenseröffnung; …
Eine nachträgliche Geltendmachung ist auch bei Unkenntnis der Gläubiger ausgeschlossen (vgl. AG Oldenburg ZinsO 2002, 389).