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AG Oldenburg, 20.08.2018 - 3 C 3142/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- verkehrsunfallsiegen.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Kfz-Unfall und die Kosten eines Sachverständigen zur Feststellung der Schadenshöhe ...
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Köln, 23.02.2012 - 7 U 134/11
Müssen die Kosten eines ungeeigneten Gutachtens erstattet werden?
Auszug aus AG Oldenburg, 20.08.2018 - 3 C 3142/18
Das Risiko des Fehlschlagens einer Kostenermittlung muss der Schädiger so lange tragen, als dem Geschädigten hinsichtlich der sorgfältigen Auswahl und der zutreffenden Information des Gutachters kein Verschulden trifft (OLG Köln, Urteil vom 23.02.2012, Az. 7 U 134/11). - OLG Hamm, 06.12.2010 - 13 U 172/09
Ersatzfähigkeit der Kosten für die Erstattung eines Sachverständigengutachtens …
Auszug aus AG Oldenburg, 20.08.2018 - 3 C 3142/18
Zu dem vom Schädiger zu ersetzenden Schaden gehören grundsätzlich auch die Kosten der Schadensfeststellung und der Rechtsverfolgung, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich sind (OLG Hamm, Urteil vom 06.12.2010, Az. 13 U 172/09). - BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger …
Auszug aus AG Oldenburg, 20.08.2018 - 3 C 3142/18
Die tatsächliche Rechnungshöhe bildet bei der Schadensschätzung nach § 287 ZPO ein wesentliches Indiz für die Bestimmung des zur Herstellung erforderlichen Betrags im Sinne von § 249 Abs. 2 S. 1 BGB (BGH, Urteil vom 11.02.2014, Aktenzeichen VI ZR 225/13; AG Darmstadt, Urteil vom 23.01.2016, Az. 306 C 387/15). - AG Darmstadt, 23.01.2016 - 306 C 387/15
Auszug aus AG Oldenburg, 20.08.2018 - 3 C 3142/18
Die tatsächliche Rechnungshöhe bildet bei der Schadensschätzung nach § 287 ZPO ein wesentliches Indiz für die Bestimmung des zur Herstellung erforderlichen Betrags im Sinne von § 249 Abs. 2 S. 1 BGB (BGH, Urteil vom 11.02.2014, Aktenzeichen VI ZR 225/13; AG Darmstadt, Urteil vom 23.01.2016, Az. 306 C 387/15). - BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung …
Auszug aus AG Oldenburg, 20.08.2018 - 3 C 3142/18
Vielmehr obliegt es dem Schädiger bzw. seiner Haftpflichtversicherung, die Erforderlichkeit des aufgewandten Betrags substantiiert zu bestreiten (…Oetker in Münchener Kommentar, a.a.O., Rn. 400; BGH, NJW 2014, Seite 3151).