Rechtsprechung
AG Oldenburg, 23.07.2008 - E2 C 2126/07 (V) |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 3 Abs. 1 AGG; § 21 Abs. 2 S. 3 AGG
Entschädigungsanspruch i.S.d. Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG); Benachteiligung wegen verweigerter Zutrittsgenehmigung zu einer Diskothek - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entschädigungsanspruch i.S.d. Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG); Benachteiligung wegen verweigerter Zutrittsgenehmigung zu einer Diskothek
- Informationsverbund Asyl und Migration
AGG § 21 Abs. 2; AGG § 3; AGG § 19 Abs. 1 Nr. 1; BGB § 278; AGG § 21 Abs. 5
Allgemeines Gleichstellungsgesetz, Diskothek, Rassismus, Zutritt, Benachteiligung, Entschädigung - beck.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
"Keine Ausländer! Anweisung vom Chef!" - Beim Disko-Türsteher abgeblitzt - 500 Euro Entschädigung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Diskriminierung an der Discotür: Schadensersatz für verwehrten Eintritt?