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AG Olpe, 27.06.2007 - 012 K 53/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens unter Abwägung der Interessen eines Gläubigers und der akuten Gesundheitsgefahr eines Schuldners
Verfahrensgang
- AG Olpe, 27.06.2007 - 012 K 53/98
- LG Siegen, 08.10.2007 - 4 T 301/07
- BGH, 05.06.2008 - V ZB 125/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 04.05.2005 - I ZB 10/05
Einstellung der Räumungsvollstreckung wegen Suizidgefahr naher Angehöriger des …
Auszug aus AG Olpe, 27.06.2007 - 12 K 53/98
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, ein Zwangsversteigerungsverfahren gem. § 765 a ZPO einstweilen einzustellen, wenn ein Schuldner an Leib- und Leben gefährdet und sein Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG bedroht ist (BGH, Besch. v. 04.05.2005 - I ZB 10/05 -). - BGH, 25.06.2004 - IXa ZB 267/03
Einstellung der Teilungsversteigerung wegen Gesundheitsgefahren für die …
Auszug aus AG Olpe, 27.06.2007 - 12 K 53/98
Wenn sich die Schuldnerin für lebensbedrohlich erkrankt und gefährdet hält, ist ihr zuzumuten, fachliche Hilfe - gegebenenfalls auch durch einen stationären Klinikaufenthalt - in Anspruch zu nehmen, um die von ihr behauptete Gesundheits- und Lebensgefahr für sich auszuschließen oder zu verringern (vgl. dazu auch BGH, NJW 2004, 3635, 3637 [BGH 25.06.2004 - IXa ZB 267/03] ).