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AG Oschatz, 05.04.2011 - 253 Js 4109/11 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Gera - 8 StVK 203/14
- OLG Jena - 1 Ws 385/14
- AG Oschatz, 05.04.2011 - 253 Js 4109/11
- BGH, 05.11.2014 - 2 ARs 388/14
Wird zitiert von ...
- BGH, 05.11.2014 - 2 ARs 388/14
Zuständigkeit für die Entscheidung über den Widerruf einer zur Bewährung …
Für die Entscheidung über den Widerruf der zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Oschatz vom 5. April 2011 - Ds 253 Js 4109/11 ist die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Gera zuständig.