Rechtsprechung
   AG Oschatz, 30.08.2016 - 2 C 745/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,56571
AG Oschatz, 30.08.2016 - 2 C 745/15 (https://dejure.org/2016,56571)
AG Oschatz, Entscheidung vom 30.08.2016 - 2 C 745/15 (https://dejure.org/2016,56571)
AG Oschatz, Entscheidung vom 30. August 2016 - 2 C 745/15 (https://dejure.org/2016,56571)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,56571) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    AG Torgau Zweigstelle Oschatz verurteilt die HUK-COBURG Haftpflichtunterstützungskasse zur Zahlung nur eines Teils der berechneten Sachverständigenkosten mit kritisch zu betrachtendem Urteil vom 30.8.2016 - 2 C 745/15 -.

Besprechungen u.ä.

  • captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    AG Torgau Zweigstelle Oschatz verurteilt die HUK-COBURG Haftpflichtunterstützungskasse zur Zahlung nur eines Teils der berechneten Sachverständigenkosten mit kritisch zu betrachtendem Urteil vom 30.8.2016 - 2 C 745/15 -.

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung

    Auszug aus AG Oschatz, 30.08.2016 - 2 C 745/15
    b.  Die Sachverständigenkosten gehören zu dem mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gemäß § 249 Abs, 1 BGB auszugleichenden Vermögensnachteilen, soweit die Begutachtung zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs erforderlich und zweckmäßig ist (vgl. BGH, Urteil vom 22.07.20 - VI ZR 357/13).

    Auf das Bestreiten der Beklagten hat deshalb das Gericht im vorliegenden Falle in Anwendung des § 287 Abs. 1 ZPO die von dem Kläger mit der Honorarrechnung geltend gemachten Honorarkosten im Wege einer Schätzung bemessen (vgl. hierzu auch LG Saarbrücken, Urteil vom 19.12.2014 - 13 S 41/14 und BGH, Urteil vom 22.07.2014 - VI ZR 357/13; OLG Dresden, Urteil vom 19.02.2014 - 7 U 111/12).

  • OLG Dresden, 19.02.2014 - 7 U 111/12

    Einziehungsabgetretener Forderung auf Erstattung von Sachverständigenhonorar;

    Auszug aus AG Oschatz, 30.08.2016 - 2 C 745/15
    Auf das Bestreiten der Beklagten hat deshalb das Gericht im vorliegenden Falle in Anwendung des § 287 Abs. 1 ZPO die von dem Kläger mit der Honorarrechnung geltend gemachten Honorarkosten im Wege einer Schätzung bemessen (vgl. hierzu auch LG Saarbrücken, Urteil vom 19.12.2014 - 13 S 41/14 und BGH, Urteil vom 22.07.2014 - VI ZR 357/13; OLG Dresden, Urteil vom 19.02.2014 - 7 U 111/12).
  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07

    Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung

    Auszug aus AG Oschatz, 30.08.2016 - 2 C 745/15
    In geeigneten Fällen können dabei Listen oder Tabellen bei der Schadensschätzung Verwendung finden (BGH, Urteil vom 1103.2008 - VI ZR 164/07).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht