Rechtsprechung
AG Osnabrück, 07.07.2015 - 31 C 369/15 (6) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
Kurzfassungen/Presse
- vogel.de (Kurzinformation)
Geschädigten trifft keine Wartepflicht - "Selbstverwertungsfreiheit" muss gewahrt bleiben
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 12.07.2005 - VI ZR 132/04
Schadensberechnung bei Realisierung des Restwerts eines Kfz durch Verkauf
Auszug aus AG Osnabrück, 07.07.2015 - 31 C 369/15
Es bestand auch keine Verpflichtung, die Beklagte zu 1.) über die beabsichtigte Veräußerung zu informieren (vgl. BGH NJW 2005, 3134; BGH NJW 1993, 1849).Dass ein Geschädigter sich darauf aber nicht verweisen lassen muss, entspricht im Grundsatz gefestigter Rechtsprechung des BGH (BGH NJW 2005, 3134).
- BGH, 06.04.1993 - VI ZR 181/92
Verkauf von Unfallwagen zum Restwert gemäß Gutachten
Auszug aus AG Osnabrück, 07.07.2015 - 31 C 369/15
Es bestand auch keine Verpflichtung, die Beklagte zu 1.) über die beabsichtigte Veräußerung zu informieren (vgl. BGH NJW 2005, 3134; BGH NJW 1993, 1849). - OLG Düsseldorf, 19.12.2005 - 1 U 128/05
Ermittlung des Fahrzeugschadens nach einem Verkehrsunfall nach den Grundsätzen …
Auszug aus AG Osnabrück, 07.07.2015 - 31 C 369/15
Das erkennende Gericht folgt insoweit der Argumentation des OLG Düsseldorf im Urteil vom 19.12.2005 (OLG Düsseldorf, Urt.v.19.12.2005, I - 1 U 128/05, zitiert nach Juris). - BGH, 11.01.1977 - VI ZR 268/74
Kausalzusammenhang zwischen zu schneller Fahrweise und Unfall; Benutzung der …
Auszug aus AG Osnabrück, 07.07.2015 - 31 C 369/15
§ 5 Abs. 2 StVO bezweckt aber lediglich den Schutz des Gegenverkehrs und nicht des Querverkehrs (BGH VersR 1977, 524 (525)).