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   AG Osnabrück, 07.07.2015 - 31 C 369/15 (6)   

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https://dejure.org/2015,37852
AG Osnabrück, 07.07.2015 - 31 C 369/15 (6) (https://dejure.org/2015,37852)
AG Osnabrück, Entscheidung vom 07.07.2015 - 31 C 369/15 (6) (https://dejure.org/2015,37852)
AG Osnabrück, Entscheidung vom 07. Juli 2015 - 31 C 369/15 (6) (https://dejure.org/2015,37852)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW

    §§ 7, 17, 18 StVG, § 115 VVG
    Unfallregulierung, Anwaltskosten

  • verkehrsunfallsiegen.de

    Verkehrsunfall - Restwertangebot des gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Geschädigten trifft keine Wartepflicht - "Selbstverwertungsfreiheit" muss gewahrt bleiben

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.07.2005 - VI ZR 132/04

    Schadensberechnung bei Realisierung des Restwerts eines Kfz durch Verkauf

    Auszug aus AG Osnabrück, 07.07.2015 - 31 C 369/15
    Es bestand auch keine Verpflichtung, die Beklagte zu 1.) über die beabsichtigte Veräußerung zu informieren (vgl. BGH NJW 2005, 3134; BGH NJW 1993, 1849).

    Dass ein Geschädigter sich darauf aber nicht verweisen lassen muss, entspricht im Grundsatz gefestigter Rechtsprechung des BGH (BGH NJW 2005, 3134).

  • BGH, 06.04.1993 - VI ZR 181/92

    Verkauf von Unfallwagen zum Restwert gemäß Gutachten

    Auszug aus AG Osnabrück, 07.07.2015 - 31 C 369/15
    Es bestand auch keine Verpflichtung, die Beklagte zu 1.) über die beabsichtigte Veräußerung zu informieren (vgl. BGH NJW 2005, 3134; BGH NJW 1993, 1849).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2005 - 1 U 128/05

    Ermittlung des Fahrzeugschadens nach einem Verkehrsunfall nach den Grundsätzen

    Auszug aus AG Osnabrück, 07.07.2015 - 31 C 369/15
    Das erkennende Gericht folgt insoweit der Argumentation des OLG Düsseldorf im Urteil vom 19.12.2005 (OLG Düsseldorf, Urt.v.19.12.2005, I - 1 U 128/05, zitiert nach Juris).
  • BGH, 11.01.1977 - VI ZR 268/74

    Kausalzusammenhang zwischen zu schneller Fahrweise und Unfall; Benutzung der

    Auszug aus AG Osnabrück, 07.07.2015 - 31 C 369/15
    § 5 Abs. 2 StVO bezweckt aber lediglich den Schutz des Gegenverkehrs und nicht des Querverkehrs (BGH VersR 1977, 524 (525)).
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