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   AG Osnabrück, 10.10.2013 - 48 C 31/12 (5)   

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https://dejure.org/2013,45921
AG Osnabrück, 10.10.2013 - 48 C 31/12 (5) (https://dejure.org/2013,45921)
AG Osnabrück, Entscheidung vom 10.10.2013 - 48 C 31/12 (5) (https://dejure.org/2013,45921)
AG Osnabrück, Entscheidung vom 10. Oktober 2013 - 48 C 31/12 (5) (https://dejure.org/2013,45921)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 535 Abs. 2 BGB; § 536 BGB
    Mietminderung wegen Mangelhaftigkeit der Mietsache (hier: Feuchtigkeit und Schimmelpilzbefall in der Wohnung)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mietminderung wegen Mangelhaftigkeit der Mietsache (hier: Feuchtigkeit und Schimmelpilzbefall in der Wohnung)

  • Wolters Kluwer

    Mietminderung wegen Mangelhaftigkeit der Mietsache (hier: Feuchtigkeit und Schimmelpilzbefall in der Wohnung)

  • mietrechtsiegen.de

    Feuchtigkeit und Schimmel - Beweislast des Vermieters für falsches Mieterverhalten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schimmel in der Wohnung: Vermieter muss Fehlverhalten des Mieters beweisen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Schimmel in der Wohnung - Wer muss was beweisen?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mietminderung bei Feuchtigkeit und Schimmelpilz

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Mietminderung und Beweislast bei Schimmelpilzbildung in Mietwohnung

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Beweispflicht des Vermieters bei Schimmelpilz

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Feuchtigkeit und Schimmelpilz in Wohnung rechtfertigt Mietminderung von 20 % - Vermieter muss fehlende Ursächlichkeit zwischen Schimmelpilzbildung und Baumängeln beweisen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schimmel in der Wohnung: Vermieter trägt die Beweislast für Fehlverhalten des Mieters! (IMR 2014, 1084)

 
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Wird zitiert von ...

  • AG Stadthagen, 12.04.2017 - 4 C 765/15

    Mietminderung bei bauseitigem Schimmelbefall

    Im Einzelnen: a) Hält ein Vermieter eine Minderung wegen Schimmels für unberechtigt, hat zunächst er zu beweisen, dass diese nicht auf bauseitige Ursachen des Mietobjekts zurückzuführen sind (AG Osnabrück, Urt. v. 10.10.2013 - 48 C 31/12 (5), BeckRS 2014, 05149; Eisenschmid, in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 12. Aufl., § 536 Rn. 501 m. w. N.).
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