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AG Osnabrück, 28.01.1985 - 14 C 673/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Haftung der Bank für einfache Fahrlässigkeit bei Verstößen gegen die ihr obliegende Prüfungspflicht bei der Einlösung gefälschter Schecks; Inhaltliche Anforderungen und Konkretisierung der Prüfungspflicht der Bank; Annahme eines Mitverschuldens des Bankkunden im Falle ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftung der Bank für einfache Fahrlässigkeit bei Verstößen gegen die ihr obliegende Prüfungspflicht bei der Einlösung gefälschter Schecks; Inhaltliche Anforderungen und Konkretisierung der Prüfungspflicht der Bank; Annahme eines Mitverschuldens des Bankkunden im Falle ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1986, 999 (Ls.)
- NJW-RR 1986, 41
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.05.1984 - II ZR 170/83
Prüfungspflicht der Bank bei Einlösung eines Schecks
Auszug aus AG Osnabrück, 28.01.1985 - 14 C 673/84
Der Bundesgerichtshof hat in seiner von beiden Parteien zitierten Entscheidung vom 21.5.1984 (NJW 1984, 2530) darauf hingewiesen, daß die Haftung der Bank für die Verletzung der ihr obliegenden Prüfungspflicht bei der Einlösung gefälschter Schecks in Ziff. 11 der allgemeinen Geschäftsbedingungen vorausgesetzt und in Ziff. 4 nicht auf den Fall grober Fahrlässigkeit beschränkt werde. - RG, 11.10.1884 - I 242/84
Stellung als Genossenschafter im Fall der Umwandlung eines gemeinrechtlichen …
Auszug aus AG Osnabrück, 28.01.1985 - 14 C 673/84
Die Akten der Staatsanwaltschaft 5 Ls 3 Js 792/84 (I 242/84) waren X auszugsweise Gegenstand der mündlichen Verhandlung.