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   AG Osterholz-Scharmbeck, 01.02.2023 - 3 C 368/21   

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AG Osterholz-Scharmbeck, 01.02.2023 - 3 C 368/21 (https://dejure.org/2023,3559)
AG Osterholz-Scharmbeck, Entscheidung vom 01.02.2023 - 3 C 368/21 (https://dejure.org/2023,3559)
AG Osterholz-Scharmbeck, Entscheidung vom 01. Februar 2023 - 3 C 368/21 (https://dejure.org/2023,3559)
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  • BGH, 29.10.1974 - VI ZR 42/73

    Überhöhte Reparaturkosten oder zu lange Reparaturdauer - schuldhafte Verletzung

    Auszug aus AG Osterholz-Scharmbeck, 01.02.2023 - 3 C 368/21
    Der Geldbetrag ist dabei der Höhe nach so zu bemessen, dass der Geschädigte in die Lage versetzt wird, bei wirtschaftlicher Verwendung der Mittel den Schaden zu beseitigen (BGHZ 63, 182).

    Im Fall einer Fahrzeugreparatur, sind demnach die wegen der Beauftragung einer Fachwerkstatt anfallenden Kosten im Verhältnis zwischen Schädiger und Geschädigten auch dann vollumfänglich ersatzfähig, wenn sie aufgrund unsachgemäßer oder unwirtschaftlicher Arbeitsweise der Werkstatt im Vergleich zu anderen Werkstätten erhöht sind (sog. "Werkstattrisiko" vgl. BGHZ 63, 182, NJW 2007, 2917, VersR 2013, 1590, DAR 2022, 84).

    Im Rahmen des Vorteilsausgleichs kann vielmehr der Schädiger die Abtretung solcher Ansprüche verlangen (BGHZ 63, 182).

  • BGH, 17.12.2019 - VI ZR 315/18

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzung des erforderlichen Herstellungsaufwands

    Auszug aus AG Osterholz-Scharmbeck, 01.02.2023 - 3 C 368/21
    Diese Ersetzungsbefugnis ist nicht auf den Ausgleich einer konkreten Rechnung gerichtet, sondern bemisst sich nach objektiven Kriterien (BGH NJW 2020, 1001).

    Dabei sind neben den örtlichen, zeitlichen und persönlichen Gegebenheiten insbesondere auch die Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten des konkreten Geschädigten im Hinblick auf eine Schadensbeseitigung zu berücksichtigen (BGH NJW 2020, 1001).

  • BGH, 16.11.2021 - VI ZR 100/20

    Ersatz des entstandenen Reparaturaufwands durch Wiederherstellung des Zustand des

    Auszug aus AG Osterholz-Scharmbeck, 01.02.2023 - 3 C 368/21
    Im Fall einer Fahrzeugreparatur, sind demnach die wegen der Beauftragung einer Fachwerkstatt anfallenden Kosten im Verhältnis zwischen Schädiger und Geschädigten auch dann vollumfänglich ersatzfähig, wenn sie aufgrund unsachgemäßer oder unwirtschaftlicher Arbeitsweise der Werkstatt im Vergleich zu anderen Werkstätten erhöht sind (sog. "Werkstattrisiko" vgl. BGHZ 63, 182, NJW 2007, 2917, VersR 2013, 1590, DAR 2022, 84).
  • BGH, 10.07.2007 - VI ZR 258/06

    Höhe des Schadensersatzes bei wirtschaftlichem Totalschaden

    Auszug aus AG Osterholz-Scharmbeck, 01.02.2023 - 3 C 368/21
    Im Fall einer Fahrzeugreparatur, sind demnach die wegen der Beauftragung einer Fachwerkstatt anfallenden Kosten im Verhältnis zwischen Schädiger und Geschädigten auch dann vollumfänglich ersatzfähig, wenn sie aufgrund unsachgemäßer oder unwirtschaftlicher Arbeitsweise der Werkstatt im Vergleich zu anderen Werkstätten erhöht sind (sog. "Werkstattrisiko" vgl. BGHZ 63, 182, NJW 2007, 2917, VersR 2013, 1590, DAR 2022, 84).
  • BGH, 15.10.2013 - VI ZR 528/12

    Kostenersatz für die Beseitigung von Fahrbahnverschmutzungen nach einem

    Auszug aus AG Osterholz-Scharmbeck, 01.02.2023 - 3 C 368/21
    Im Fall einer Fahrzeugreparatur, sind demnach die wegen der Beauftragung einer Fachwerkstatt anfallenden Kosten im Verhältnis zwischen Schädiger und Geschädigten auch dann vollumfänglich ersatzfähig, wenn sie aufgrund unsachgemäßer oder unwirtschaftlicher Arbeitsweise der Werkstatt im Vergleich zu anderen Werkstätten erhöht sind (sog. "Werkstattrisiko" vgl. BGHZ 63, 182, NJW 2007, 2917, VersR 2013, 1590, DAR 2022, 84).
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