Rechtsprechung
AG Osterholz-Scharmbeck, 23.08.2002 - 3 C 415/02 |
Zitiervorschläge
AG Osterholz-Scharmbeck, Entscheidung vom 23. August 2002 - 3 C 415/02 (https://dejure.org/2002,20231)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,20231) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 156 BGB; § 312d Abs. 4 Nr. 5 BGB
Anforderungen an die Verbrauchereigenschaft; Abschluss eines Kaufvertrages in Form eines Fernmeldeabsatzvertrages - JurPC
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Verbrauchereigenschaft; Abschluss eines Kaufvertrages in Form eines Fernmeldeabsatzvertrages
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Internetauktionen - Rücktritt nach den Regelungen des Fernabsatzgesetzes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 07.11.2001 - VIII ZR 13/01
Zum Zustandekommen eines Kaufvertrages bei einer Internet-Auktion
Auszug aus AG Osterholz-Scharmbeck, 23.08.2002 - 3 C 415/02
Der zwischen den Parteien zustandegekommene Vertrag kam vorliegend in Form einer Internetauktion zustande, welche entgegen der Rechtsauffassung des Klägers als Versteigerungen im Sinne von § 156 BGB aufzufassen sind (BGH NJW 2002, 363, 364 [BGH 07.11.2001 - VIII ZR 13/01] ;… Palandt-Heinrichs, § 156, Rdnr. 2).Die Anwendbarkeit des § 156 BGB kann vielmehr nur durch die AGB des Internetauktionarors als dispositives Recht ausgeschlossen werden (BGH, NJW 2002, 363, 364) [BGH 07.11.2001 - VIII ZR 13/01] .
- LG Memmingen, 23.06.2004 - 1H O 1016/04
Verkauf über eBay ist keine Versteigerung
Das Amtsgericht ... (ITRB 2003, 239) hat einen Kauf über die ... als Versteigerung im Sinne des § 156 BGB angesehen und deshalb ein Widerrufsrecht ausgeschlossen. - AG Itzehoe, 18.05.2004 - 57 C 361/04
Abschluss eines Kaufvertrags unter ausschließlicher Verwendung von …
Das Gericht folgt ebenfalls nicht der Auffassung des Amtsgerichts Osterholz-Scharmbeck vom 23.08.2002 (AZ 3 C 415/02).