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   AG Otterndorf, 14.03.2017 - 2 C 36/17   

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https://dejure.org/2017,28484
AG Otterndorf, 14.03.2017 - 2 C 36/17 (https://dejure.org/2017,28484)
AG Otterndorf, Entscheidung vom 14.03.2017 - 2 C 36/17 (https://dejure.org/2017,28484)
AG Otterndorf, Entscheidung vom 14. März 2017 - 2 C 36/17 (https://dejure.org/2017,28484)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    AG Otterndorf verurteilt die LVM Versicherung zur Zahlung der von der LVM vorgerichtlich gekürzten Reparaturkosten und der Verbringungskosten bei konkreter Schadensabrechnung mit Urteil vom 14.3.2017 - 2 C 36/17 -.

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    AG Otterndorf verurteilt die LVM Versicherung zur Zahlung der von der LVM vorgerichtlich gekürzten Reparaturkosten und der Verbringungskostebn bei konkreter Schadensabrechnung mit Urteil vom 14.3.2017 - 2 C 36/17 -.

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • AG Köln, 24.04.2015 - 274 C 214/14

    Versicherung muss lange Reparatur zahlen

    Auszug aus AG Otterndorf, 14.03.2017 - 2 C 36/17
    Der Schädiger trägt das sog. Werkstatt- und Prognoserisiko, falls den Geschädigten nicht ausnahmsweise hinsichtlich der gewählten Fachwerkstatt ein Auswahlverschulden trifft (vgl. BGH, NJW 1992, 302, 304; AG Köln, Urteil vom 24.04.2015 - 274 C 214/14 - zitiert nach juris Rn. 21).
  • AG Norderstedt, 14.09.2012 - 44 C 164/12

    Erhöhung der Reparatur- und Mietwagenkosten durch einen Fehler der

    Auszug aus AG Otterndorf, 14.03.2017 - 2 C 36/17
    Ebenso sind die begrenzten Kenntnis- und Einwirkungsmöglichkeiten des Geschädigten zu berücksichtigen: Sobald der Geschädigte das verunfallte Fahrzeug der Reparaturwerkstatt zwecks Reparatur übergeben hat, hat er letztlich keinen Einfluss mehr darauf, ob und inwieweit sodann unnötige oder überteuerte Maßnahmen vorgenommen werden (OLG Hamm, Urteil vom 31.01.1995 - 9 U 168/94; AG Norderstedt, Urteil vom 14.09.2012 - 44 C 164/12).
  • AG Düsseldorf, 21.11.2014 - 37 C 11789/11

    Schadensersatzansprüche eines Geschädigten aufgrund eines Verkehrsunfalls bzgl.

    Auszug aus AG Otterndorf, 14.03.2017 - 2 C 36/17
    Würde der Schädiger die Naturalrestitution gemäß § 249 Abs. 1 BGB selbst vornehmen, so träfe ihn gleichfalls das Werkstattrisiko (AG Düsseldorf, Urteil vom 21.11.2014 -37 C 11789/11 - zitiert nach juris Rn. 15).
  • LG Hagen, 04.12.2009 - 8 O 97/09

    Pflicht des Unfallverursachers zum Ersatz eines im Zuge der Reparatur des

    Auszug aus AG Otterndorf, 14.03.2017 - 2 C 36/17
    Die Ersatzfähigkeit von unnötigen Mehraufwendungen ist nur ausnahmsweise dann ausgeschlossen, wenn dem Dritten ein äußerst grobes Verschulden zur Last fällt, sodass die Mehraufwendungen dem Schädiger nicht mehr zuzurechnen sind (LG Hagen, Urteil vom 04.12.2009 - 8 O 97/09; AG Düsseldorf a.a.O. Rn. 17).
  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

    Auszug aus AG Otterndorf, 14.03.2017 - 2 C 36/17
    Der Schädiger trägt das sog. Werkstatt- und Prognoserisiko, falls den Geschädigten nicht ausnahmsweise hinsichtlich der gewählten Fachwerkstatt ein Auswahlverschulden trifft (vgl. BGH, NJW 1992, 302, 304; AG Köln, Urteil vom 24.04.2015 - 274 C 214/14 - zitiert nach juris Rn. 21).
  • OLG Hamm, 31.01.1995 - 9 U 168/94

    Reparaturkosten-Ersatz Höhe: Werkstattrechnung mit inkorrekten Angaben

    Auszug aus AG Otterndorf, 14.03.2017 - 2 C 36/17
    Ebenso sind die begrenzten Kenntnis- und Einwirkungsmöglichkeiten des Geschädigten zu berücksichtigen: Sobald der Geschädigte das verunfallte Fahrzeug der Reparaturwerkstatt zwecks Reparatur übergeben hat, hat er letztlich keinen Einfluss mehr darauf, ob und inwieweit sodann unnötige oder überteuerte Maßnahmen vorgenommen werden (OLG Hamm, Urteil vom 31.01.1995 - 9 U 168/94; AG Norderstedt, Urteil vom 14.09.2012 - 44 C 164/12).
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