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   AG Otterndorf, 23.04.2015 - 2 C 444/14   

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AG Otterndorf, 23.04.2015 - 2 C 444/14 (https://dejure.org/2015,32562)
AG Otterndorf, Entscheidung vom 23.04.2015 - 2 C 444/14 (https://dejure.org/2015,32562)
AG Otterndorf, Entscheidung vom 23. April 2015 - 2 C 444/14 (https://dejure.org/2015,32562)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de

    AG Otterndorf verurteilt die HUK-COBURG Allgemeine Versicherung AG zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht mit Urteil vom 23.4.2015 - 2 C 444/14 -.

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.04.2011 - VI ZR 300/09

    Mietwagenkosten: Schwacke-Liste und Fraunhofer-Mietpreisspiegel geeignete

    Auszug aus AG Otterndorf, 23.04.2015 - 2 C 444/14
    Die Eignung von Listen oder Tabellen, die bei der Schadensschätzung Verwendung finden können, bedarf nur dann einer Klärung, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass sich die geltend gemachten Mängel der Schätzgrundlage auf den zu entscheidenden Fall in erheblichem Umfang auswirken (st. Rspr. des BGH, vgl. Urteil vom 12.04.2011 - VI ZR 300/09 und vom 17.05.2011 - VI ZR 142/10).
  • BGH, 17.05.2011 - VI ZR 142/10

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Mängel der Schätzgrundlage für die Bemessung der

    Auszug aus AG Otterndorf, 23.04.2015 - 2 C 444/14
    Die Eignung von Listen oder Tabellen, die bei der Schadensschätzung Verwendung finden können, bedarf nur dann einer Klärung, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass sich die geltend gemachten Mängel der Schätzgrundlage auf den zu entscheidenden Fall in erheblichem Umfang auswirken (st. Rspr. des BGH, vgl. Urteil vom 12.04.2011 - VI ZR 300/09 und vom 17.05.2011 - VI ZR 142/10).
  • BGH, 15.10.2013 - VI ZR 528/12

    Kostenersatz für die Beseitigung von Fahrbahnverschmutzungen nach einem

    Auszug aus AG Otterndorf, 23.04.2015 - 2 C 444/14
    Die Zahlung eines höheren Betrages wäre nicht "erforderlich" im Sinne des § 249 Abs. 2 S. 1 BGB (BGH, Urteil vom 15.10.2013 - VI ZR 528/12).
  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

    Auszug aus AG Otterndorf, 23.04.2015 - 2 C 444/14
    Das Gebot zu wirtschaftlich vernünftiger Schadensbehebung verlangt von dem Geschädigten jedoch nicht, zu Gunsten des Schädigers zu sparen oder sich in jedem Fall so zu verhalten, als ob er den Schaden selbst zu tragen hätte (BGH, Urteil vom 11.2.2014 - VI ZR 225/13 = NJW 2014, 1947).
  • LG Arnsberg, 21.01.2015 - 3 S 210/14

    Schadensersatzansprüche aus abgetretenem Recht in Gestalt von

    Auszug aus AG Otterndorf, 23.04.2015 - 2 C 444/14
    Das Gericht orientiert sich bei der Überprüfung der Üblichkeit der Sachverständigenkosten an der BVSK-Honorarbefragung 2013 (vgl. auch LG Arnsberg, Urteil vom 21.01.2015 - 3 S 210/14; LG Nürnberg-Fürth, a.a.O.).
  • LG Nürnberg-Fürth, 13.11.2014 - 8 O 1426/14

    Übliche Vergütung des Sachverständigen

    Auszug aus AG Otterndorf, 23.04.2015 - 2 C 444/14
    Andererseits ist zu berücksichtigen, dass der "erforderliche" Geldbetrag im Sinne des § 249 Abs. 2 S. 1 BGB auch durch die rechtliche Verpflichtung des Geschädigten gegenüber dem von ihm mit der Schadensbehebung Beauftragten bestimmt wird: Die geschuldete Vergütung bildet die Obergrenze des zur Herstellung erforderlichen Geldbetrages (vgl. LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 13.11.2014 - 8 O 1426/14).
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