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   AG Otterndorf, 25.11.2016 - 2 C 290/16   

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https://dejure.org/2016,61123
AG Otterndorf, 25.11.2016 - 2 C 290/16 (https://dejure.org/2016,61123)
AG Otterndorf, Entscheidung vom 25.11.2016 - 2 C 290/16 (https://dejure.org/2016,61123)
AG Otterndorf, Entscheidung vom 25. November 2016 - 2 C 290/16 (https://dejure.org/2016,61123)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    AG Otterndorf entscheidet brilliant zu den von der HUK-COBURG gekürzten Verbringungskosten und weniger brilliant zu den gekürzten Sachverständigenkosten mit Urteil vom 25.11.2016 - 2 C 290/16 -.

Besprechungen u.ä.

  • captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    AG Otterndorf entscheidet brilliant zu den von der HUK-COBURG gekürzten Verbringungskosten und weniger brilliant zu den gekürzten Sachverständigenkosten mit Urteil vom 25.11.2016 - 2 C 290/16 -.

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Hamm, 31.01.1995 - 9 U 168/94

    Reparaturkosten-Ersatz Höhe: Werkstattrechnung mit inkorrekten Angaben

    Auszug aus AG Otterndorf, 25.11.2016 - 2 C 290/16
    Ebenso sind die begrenzten Kenntnis- und Einwirkungsmöglichkeiten des Geschädigten zu berücksichtigen: Sobald der Geschädigte das verunfallte Fahrzeug der Reparaturwerkstatt zwecks Reparatur übergeben hat, hat er letztlich keinen Einfluss mehr darauf, ob und inwieweit sodann unnötige oder überteuerte Maßnahmen vorgenommen werden (OLG Hamm, Urteil vom 31.01.1995 - 9 U 168/94; AG Norderstedt, Urteil vom 14.09.2012 - 44 C 164/12).

    Dem Schädiger entsteht hierdurch kein Nachteil, da er nach  den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung Abtretung etwaiger Schadensersatzansprüche gegen die Werkstatt verlangen kann (OLG Hamm, Urteil vom 31.01.1995 - 9 U 168/94).

  • BGH, 26.04.2016 - VI ZR 50/15

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Prüfungspflichten des Geschädigten

    Auszug aus AG Otterndorf, 25.11.2016 - 2 C 290/16
    Der Geschädigte kann dann nur Ersatz der für die Erstattung des Gutachtens tatsächlich erforderlichen Kosten verlangen, deren Höhe der Tatrichter gemäß § 287 ZPO zu bemessen hat (zum Ganzen: BGH, Urteil vom 26.04.2016 - VI ZR 50/15 m.w.N.).
  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

    Auszug aus AG Otterndorf, 25.11.2016 - 2 C 290/16
    Der Schädiger trägt das sog. Werkstatt-und Prognoserisiko, falls den Geschädigten nicht ausnahmsweise hinsichtlich der gewählten Fachwerkstatt ein Auswahlverschulden trifft (Vgl. BGH, NJW 1992, 302, 304; AG Köln, Urteil vom 24.04,2015 - 274 C 214/14 - zitiert nach juris Rn. 21).
  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Otterndorf, 25.11.2016 - 2 C 290/16
    Sofern der Geschädigte die Kosten der Schadensbeseitigung beeinflussen kann, hat er im Rahmen des Zumutbaren den wirtschaftlicheren Weg zu wählen (BGH, Urteil vom 23.01.2007 - VI ZR 67/06).
  • LG Hagen, 04.12.2009 - 8 O 97/09

    Pflicht des Unfallverursachers zum Ersatz eines im Zuge der Reparatur des

    Auszug aus AG Otterndorf, 25.11.2016 - 2 C 290/16
    Die Ersatzfähigkeit von unnötigen Mehraufwendungen ist nur ausnahmsweise dann ausgeschlossen, wenn dem Dritten ein äußerst grobes Verschulden zur Last fällt, sodass die Mehraufwendungen dem Schädiger nicht mehr zuzurechnen sind (LG Hagen, Urteil vom 04.12.2009 - 8 O 97/09; AG Düsseldorf a.a.O. Rn. 17).
  • AG Norderstedt, 14.09.2012 - 44 C 164/12

    Erhöhung der Reparatur- und Mietwagenkosten durch einen Fehler der

    Auszug aus AG Otterndorf, 25.11.2016 - 2 C 290/16
    Ebenso sind die begrenzten Kenntnis- und Einwirkungsmöglichkeiten des Geschädigten zu berücksichtigen: Sobald der Geschädigte das verunfallte Fahrzeug der Reparaturwerkstatt zwecks Reparatur übergeben hat, hat er letztlich keinen Einfluss mehr darauf, ob und inwieweit sodann unnötige oder überteuerte Maßnahmen vorgenommen werden (OLG Hamm, Urteil vom 31.01.1995 - 9 U 168/94; AG Norderstedt, Urteil vom 14.09.2012 - 44 C 164/12).
  • AG Düsseldorf, 21.11.2014 - 37 C 11789/11

    Schadensersatzansprüche eines Geschädigten aufgrund eines Verkehrsunfalls bzgl.

    Auszug aus AG Otterndorf, 25.11.2016 - 2 C 290/16
    Würde der Schädiger die Naturalrestitution gemäß § 249 Abs. 1 BGB selbst vornehmen, so träfe ihn gleichfalls das Werkstattrisiko (AG Düsseldorf, Urteil vom 21.11.2014 - 37 C 11789/11 - zitiert nach juris Rn. 15).
  • AG Berlin-Mitte, 22.09.2009 - 3 C 3227/09
    Auszug aus AG Otterndorf, 25.11.2016 - 2 C 290/16
    Er muss insbesondere nicht verschiedene Angebote unterschiedlicher Sachverständiger vergleichen und hierunter den günstigsten auswählen (AG Berlin-Mitte, Urteil vom 22.09.2009 - 3 C 3227/09).
  • AG Köln, 24.04.2015 - 274 C 214/14

    Versicherung muss lange Reparatur zahlen

    Auszug aus AG Otterndorf, 25.11.2016 - 2 C 290/16
    Der Schädiger trägt das sog. Werkstatt-und Prognoserisiko, falls den Geschädigten nicht ausnahmsweise hinsichtlich der gewählten Fachwerkstatt ein Auswahlverschulden trifft (Vgl. BGH, NJW 1992, 302, 304; AG Köln, Urteil vom 24.04,2015 - 274 C 214/14 - zitiert nach juris Rn. 21).
  • LG Stade, 07.12.2015 - 1 S 12/15

    Schadensersatz nach Kfz-Unfall: Klage eines Kraftfahrzeugsachverständigen aus

    Auszug aus AG Otterndorf, 25.11.2016 - 2 C 290/16
    Die Grenze der Ersatzfähigkeit bei Sachverständigenkosten ist regelmäßig erst dann erreicht, wenn für den Geschädigten aus seiner laienhaften Sicht offensichtlich erkennbar ist, dass der Sachverständige sein Honorar willkürlich festsetzt bzw. Preis und Leistung in einem auffälligen Missverhältnis stehen (LG Stade, Urteil vom 07.12.2015 - 1 S 12/15).
  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03

    Bagatellschadengrenze - Kfz-Sachverständige dürfen regelmäßig bei Schäden ab 700

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