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AG Ottweiler, 01.12.2011 - 16 C 147/11 (77) |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 15.12.2016 - I ZR 63/15
Zu den Ansprüchen eines bei der Stipendienvergabe nicht berücksichtigten …
Das Amtsgericht hat die Klage abgewiesen (AG Ottweiler, Urteil vom 1. Dezember 2011 - 16 C 147/11, juris). - VerfGH Saarland, 08.07.2014 - Lv 6/13
Peter Richter
Das Urteil des Amtsgerichts Ottweiler vom 01.12.2011 - 16 C 147/11 - und das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 22.02.2013 - 5 S 67/12 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf rechtliches Gehör (Art. 60 Abs. 1 SVerf i.V.m. Art. 1 Abs. 1 SVerf), seinem Recht auf ein faires Verfahren (Art. 60 Abs. 1 SVerf i.V.m. Art. 12 Abs. 1 SVerf) und seinem Recht auf eine dem Gleichheitssatz entsprechende Entscheidung (Art. 12 Abs. 1 SVerf).Der Rechtsstreit wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung über die Berufung des Beschwerdeführers gegen das Urteil des Amtsgerichts Ottweiler vom 01.12.2011 - 16 C 147/11 - an eine andere Berufungskammer des Landgerichts Saarbrücken zurückverwiesen.
Das Amtsgericht Ottweiler hat die Klage durch Urteil vom 01.12.2011 - 16 C 147/11 - daraufhin abgewiesen.
Durch Beschluss vom 08.10.2012 - 5 S 67/12 (Bl. 296 der Verfahrensakten) - hat das Landgericht Saarbrücken den Kläger darauf hingewiesen, dass seine gegen das Urteil des Amtsgerichts Ottweiler vom 01.12.2011 - 16 C 147/11 - gerichtete Berufung keine Aussicht auf Erfolg habe.
- LG Saarbrücken, 06.03.2015 - 10 S 125/14
Bewerbungsverfahren für ein Stipendium: Auskunftsanspruch des Bewerbers über den …
Unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wird auf die Berufung des Klägers unter Abänderung des Urteils des Amtsgerichts Ottweiler vom 01.12.2011 - Az. 16 C 147/11 (77) - festgestellt, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache insoweit erledigt ist, als der Kläger Auskunft darüber verlangt hat, warum das von der Beklagten im Sommer 2010 ausgeschriebene Stipendium "Think Europe - Think different" betreffend die Förderung der Teilnahme am Aufbaustudiengang "Europäische Integration" am Europa-Institut der Universität des Saarlandes nicht an den Kläger vergeben wurde, in diesem Zusammenhang insbesondere in anonymisierter Form darzulegen,.unter Aufhebung des Urteils des Amtsgerichts Ottweiler vom 01.12.2011, Az. 16 C 147/11 (77), zugestellt am 09.12.2011, die Beklagte zu verurteilen, dem Kläger darüber Auskunft zu erteilen, warum das von der Beklagten im Sommer 2010 ausgeschriebene Stipendium "Think Europe - Think different" betreffend die Förderung der Teilnahme am Aufbaustudiengang "Europäische Integration" am Europa-Institut der Universität des Saarlandes nicht an den Kläger vergeben wurde, in diesem Zusammenhang insbesondere darzulegen,.
die Beklagte unter Abänderung des Urteils des Amtsgerichts Ottweiler vom 01.12.2011, Az. 16 C 147/11 (77), zugestellt am 09.12.2011, zu verurteilen, über die Bewerbung des Klägers für das von der Beklagten im Sommer 2010 ausgeschriebene Stipendium "Think Europe - think different" betreffend die Förderung der Teilnahme am Aufbaustudiengang "Europäische Integration" am Europa-Institut der Universität des Saarlandes unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts eine neue Entscheidung herbeizuführen und dem Kläger das Ergebnis und die maßgeblichen Gründe schriftlich mitzuteilen,.