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   AG Ottweiler, 01.12.2011 - 16 C 147/11 (77)   

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https://dejure.org/2011,79551
AG Ottweiler, 01.12.2011 - 16 C 147/11 (77) (https://dejure.org/2011,79551)
AG Ottweiler, Entscheidung vom 01.12.2011 - 16 C 147/11 (77) (https://dejure.org/2011,79551)
AG Ottweiler, Entscheidung vom 01. Dezember 2011 - 16 C 147/11 (77) (https://dejure.org/2011,79551)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 15.12.2016 - I ZR 63/15

    Zu den Ansprüchen eines bei der Stipendienvergabe nicht berücksichtigten

    Das Amtsgericht hat die Klage abgewiesen (AG Ottweiler, Urteil vom 1. Dezember 2011 - 16 C 147/11, juris).
  • VerfGH Saarland, 08.07.2014 - Lv 6/13

    Peter Richter

    Das Urteil des Amtsgerichts Ottweiler vom 01.12.2011 - 16 C 147/11 - und das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 22.02.2013 - 5 S 67/12 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf rechtliches Gehör (Art. 60 Abs. 1 SVerf i.V.m. Art. 1 Abs. 1 SVerf), seinem Recht auf ein faires Verfahren (Art. 60 Abs. 1 SVerf i.V.m. Art. 12 Abs. 1 SVerf) und seinem Recht auf eine dem Gleichheitssatz entsprechende Entscheidung (Art. 12 Abs. 1 SVerf).

    Der Rechtsstreit wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung über die Berufung des Beschwerdeführers gegen das Urteil des Amtsgerichts Ottweiler vom 01.12.2011 - 16 C 147/11 - an eine andere Berufungskammer des Landgerichts Saarbrücken zurückverwiesen.

    Das Amtsgericht Ottweiler hat die Klage durch Urteil vom 01.12.2011 - 16 C 147/11 - daraufhin abgewiesen.

    Durch Beschluss vom 08.10.2012 - 5 S 67/12 (Bl. 296 der Verfahrensakten) - hat das Landgericht Saarbrücken den Kläger darauf hingewiesen, dass seine gegen das Urteil des Amtsgerichts Ottweiler vom 01.12.2011 - 16 C 147/11 - gerichtete Berufung keine Aussicht auf Erfolg habe.

  • LG Saarbrücken, 06.03.2015 - 10 S 125/14

    Bewerbungsverfahren für ein Stipendium: Auskunftsanspruch des Bewerbers über den

    Unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wird auf die Berufung des Klägers unter Abänderung des Urteils des Amtsgerichts Ottweiler vom 01.12.2011 - Az. 16 C 147/11 (77) - festgestellt, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache insoweit erledigt ist, als der Kläger Auskunft darüber verlangt hat, warum das von der Beklagten im Sommer 2010 ausgeschriebene Stipendium "Think Europe - Think different" betreffend die Förderung der Teilnahme am Aufbaustudiengang "Europäische Integration" am Europa-Institut der Universität des Saarlandes nicht an den Kläger vergeben wurde, in diesem Zusammenhang insbesondere in anonymisierter Form darzulegen,.

    unter Aufhebung des Urteils des Amtsgerichts Ottweiler vom 01.12.2011, Az. 16 C 147/11 (77), zugestellt am 09.12.2011, die Beklagte zu verurteilen, dem Kläger darüber Auskunft zu erteilen, warum das von der Beklagten im Sommer 2010 ausgeschriebene Stipendium "Think Europe - Think different" betreffend die Förderung der Teilnahme am Aufbaustudiengang "Europäische Integration" am Europa-Institut der Universität des Saarlandes nicht an den Kläger vergeben wurde, in diesem Zusammenhang insbesondere darzulegen,.

    die Beklagte unter Abänderung des Urteils des Amtsgerichts Ottweiler vom 01.12.2011, Az. 16 C 147/11 (77), zugestellt am 09.12.2011, zu verurteilen, über die Bewerbung des Klägers für das von der Beklagten im Sommer 2010 ausgeschriebene Stipendium "Think Europe - think different" betreffend die Förderung der Teilnahme am Aufbaustudiengang "Europäische Integration" am Europa-Institut der Universität des Saarlandes unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts eine neue Entscheidung herbeizuführen und dem Kläger das Ergebnis und die maßgeblichen Gründe schriftlich mitzuteilen,.

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