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AG Ottweiler, 20.09.2011 - 13 F 37/11 UK |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unter Geltung des RVG kommt es für die Entstehung einer Einigungsgebühr nur auf eine Einigung und nicht mehr auf einen Vergleich i.S.v. § 779 BGB und gegenseitiges Nachgeben an; Voraussetzungen einer "Einigung" i.S.d. Nr. 1000 RVG-VV
- RA Kotz
Einigungsgebühr bei Erklärung der Erledigung der Hauptsache?
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 779; RVG Nr. 1000 Abs. 1 S. 1
Unter Geltung des RVG kommt es für die Entstehung einer Einigungsgebühr nur auf eine Einigung und nicht mehr auf einen Vergleich i.S.v. § 779 BGB und gegenseitiges Nachgeben an; Voraussetzungen einer "Einigung" i.S.d. Nr. 1000 RVG -VV - rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 10.10.2006 - VI ZR 280/05
Entstehung der Einigungsgebühr
Auszug aus AG Ottweiler, 20.09.2011 - 13 F 37/11
Unter Geltung des RVG kommt es für die Entstehung einer Einigungsgebühr nicht mehr auf einen Vergleich im Sinn von § 779 BGB , sondern nur noch auf eine Einigung an (BGH NJW-RR 2007, 359 ). - VG Frankfurt/Oder, 14.04.2010 - 6 KE 23/09
Einigungsgebühr bei jeglicher vertraglicher Streitbeilegung
Auszug aus AG Ottweiler, 20.09.2011 - 13 F 37/11
Dementsprechend kann eine Einigungsgebühr auch anfallen, wenn der Rechtsstreit durch übereinstimmende Erledigungserklärung der Parteien beendet wird (VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 14.04.2010; 6 KE 23/09). - OLG Köln, 25.01.2010 - 17 W 8/10
Begriff der Einigung i.S. von Nr. 1000, 1003 RVG -VV
Auszug aus AG Ottweiler, 20.09.2011 - 13 F 37/11
Dadurch soll das Bemühen und die erhöhte Verantwortung der beteiligten Anwälte honoriert werden, nicht zuletzt auch mit dem Ziel, die Gerichte zu entlasten (BGH, BGH Report 2007, 847; Beschluss des OLG Köln vom 25.01.2010; 17 W 8/10).