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   AG Ottweiler, 20.09.2011 - 13 F 37/11 UK   

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https://dejure.org/2011,30907
AG Ottweiler, 20.09.2011 - 13 F 37/11 UK (https://dejure.org/2011,30907)
AG Ottweiler, Entscheidung vom 20.09.2011 - 13 F 37/11 UK (https://dejure.org/2011,30907)
AG Ottweiler, Entscheidung vom 20. September 2011 - 13 F 37/11 UK (https://dejure.org/2011,30907)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unter Geltung des RVG kommt es für die Entstehung einer Einigungsgebühr nur auf eine Einigung und nicht mehr auf einen Vergleich i.S.v. § 779 BGB und gegenseitiges Nachgeben an; Voraussetzungen einer "Einigung" i.S.d. Nr. 1000 RVG-VV

  • RA Kotz

    Einigungsgebühr bei Erklärung der Erledigung der Hauptsache?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 779; RVG Nr. 1000 Abs. 1 S. 1
    Unter Geltung des RVG kommt es für die Entstehung einer Einigungsgebühr nur auf eine Einigung und nicht mehr auf einen Vergleich i.S.v. § 779 BGB und gegenseitiges Nachgeben an; Voraussetzungen einer "Einigung" i.S.d. Nr. 1000 RVG -VV

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.10.2006 - VI ZR 280/05

    Entstehung der Einigungsgebühr

    Auszug aus AG Ottweiler, 20.09.2011 - 13 F 37/11
    Unter Geltung des RVG kommt es für die Entstehung einer Einigungsgebühr nicht mehr auf einen Vergleich im Sinn von § 779 BGB , sondern nur noch auf eine Einigung an (BGH NJW-RR 2007, 359 ).
  • VG Frankfurt/Oder, 14.04.2010 - 6 KE 23/09

    Einigungsgebühr bei jeglicher vertraglicher Streitbeilegung

    Auszug aus AG Ottweiler, 20.09.2011 - 13 F 37/11
    Dementsprechend kann eine Einigungsgebühr auch anfallen, wenn der Rechtsstreit durch übereinstimmende Erledigungserklärung der Parteien beendet wird (VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 14.04.2010; 6 KE 23/09).
  • OLG Köln, 25.01.2010 - 17 W 8/10

    Begriff der Einigung i.S. von Nr. 1000, 1003 RVG -VV

    Auszug aus AG Ottweiler, 20.09.2011 - 13 F 37/11
    Dadurch soll das Bemühen und die erhöhte Verantwortung der beteiligten Anwälte honoriert werden, nicht zuletzt auch mit dem Ziel, die Gerichte zu entlasten (BGH, BGH Report 2007, 847; Beschluss des OLG Köln vom 25.01.2010; 17 W 8/10).
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