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AG Ottweiler, 30.04.2010 - 13 F 660/09 |
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Verfahrensgang
- AG Ottweiler, 30.04.2010 - 13 F 660/09
- AG Ottweiler, 30.04.2010 - 13 F 661/09
- OLG Saarbrücken, 16.06.2010 - 6 WF 60/10
Wird zitiert von ...
- OLG Saarbrücken, 16.06.2010 - 6 WF 60/10
Vergütung des Verfahrensbeistands in Kindschaftssachen: Vergütungsanspruch bei …
Auf die Beschwerde des Verfahrensbeistandes wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - in Ottweiler vom 30. April 2010, 13 F 660/09 UB und 13 F 661/09 EAUB , dahin abgeändert, dass die dem Verfahrensbeistand aus der Landeskasse zu zahlende Vergütung für beide Verfahren auf insgesamt 900 EUR festgesetzt wird.Das Familiengericht hatte mit Beschluss vom 24. November 2009 im einstweiligen Anordnungsverfahren 13 F 661/09 EAUB und mit Beschluss vom 27. November 2009 im Hauptsacheverfahren 13 F 660/09 UB den Beschwerdeführer zum Verfahrensbeistand des betroffenen Kindes bestellt; in Letzterem hatte es den Verfahrensbeistand auch damit betraut, Gespräche mit den Eltern und weiteren Bezugspersonen des Kindes zu führen und am Zustandekommen einer einvernehmlichen Regelung über den Verfahrensgegenstand mitzuwirken.