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AG Paderborn, 04.06.2021 - 51 C 56/21 |
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- LG Saarbrücken, 19.10.2012 - 13 S 38/12
Verkehrsunfallschaden: Pflicht des Schädigers zur Schadensersatzzahlung bei …
Auszug aus AG Paderborn, 04.06.2021 - 51 C 56/21
3) Der Anspruch des Klägers besteht jedoch analog § 255 BGB nur Zugum-Zug gegen Abtretung etwaiger Regressansprüche gegen die mit der Reparatur beauftragte Werkstatt (siehe LG Saarbrücken, Urteil vom 19.10.2012, Az. 13 S 38/12 m. w. N.). - BGH, 25.01.1990 - IX ZR 65/89
Zurückbehaltungsrecht des Schadensersatzpflichtigen im Hinblick auf abzutretende …
Auszug aus AG Paderborn, 04.06.2021 - 51 C 56/21
Bestehen der Ansprüche möglich erscheint (siehe BGH, Urteil vom 25.01.1990, Az.: IX ZR 65/89 m. w. N.). - BGH, 29.04.2003 - VI ZR 393/02
Ersatz von Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes
Auszug aus AG Paderborn, 04.06.2021 - 51 C 56/21
Der Schadensausgleich ist daher nicht auf die kostengünstigste Wiederherstellung der beschädigten Sache "beschränkt, sondern vielmehr auf denjenigen Zustand gerichtet, welcher wirtschaftlich gesehen - und unter Berücksichtigung der Einfluss- und Erkenntnismöglichkeiten des Geschädigten - der hypothetischen Lage ohne das Schadensereignis entspricht (siehe BGH, Urteile vom 29.04.2003, Az. VI ZR 393/02 sowie vom 05.06.2018, Az. VI ZR 185/16 j. m. w. N.).
- LG Köln, 07.05.2014 - 9 S 314/13
Vorliegen eines Prognoserisikos bei einer Fehlbeurteilung der Erforderlichkeit …
Auszug aus AG Paderborn, 04.06.2021 - 51 C 56/21
Das Werkstatt- und Prognoserisiko geht insoweit zulasten des Schädigers (siehe LG Köln, Urteil vom 07.05.2014, Az. 9 S 314/13 m. w. N.). - AG Coburg, 27.11.2020 - 11 C 2713/20
Auszug aus AG Paderborn, 04.06.2021 - 51 C 56/21
Soweit die Beklagte einwendet, es bestehe das Risiko der ungerechtfertigten Bereicherung des Geschädigten, wenn dieser das erhaltene Geld nicht weiterleitet, kann sich diese mit den entsprechenden rechtlichen Mitteln dagegen zur Wehr setzen (siehe AG Coburg, Urteil vom 27.11.2020, Az. 11 C 2713/20 m. w. N.). - BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90
Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution
Auszug aus AG Paderborn, 04.06.2021 - 51 C 56/21
eingeholten Sachverständigengutachten kalkulierten Arbeitsschritte und das hierfür benötigte Material zur Schadensbeseitigung erforderlich sind und darf demgemäß - wie hier - einer Werkstatt den Auftrag erteilen, gemäß Gutachten zu reparieren (siehe BGH, Urteil vom 15.10.1991, Az. VI ZR 314/90). - OLG Hamm, 31.01.1995 - 9 U 168/94
Reparaturkosten-Ersatz Höhe: Werkstattrechnung mit inkorrekten Angaben …
Auszug aus AG Paderborn, 04.06.2021 - 51 C 56/21
Es macht dabei keinen Unterschied, ob die Werkstatt dem Geschädigten unnötige Arbeiten in Rechnung " stellt, überhöhte Preise oder Arbeitszeiten in Ansatz bringt oder Arbeiten berechnet, die in dieser Weise nicht ausgeführt worden sind (siehe OLG Hamm, Urteil vom 31.01.1995, Az. 9 U 168/94 m. w. N.). - BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02
Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur …
Auszug aus AG Paderborn, 04.06.2021 - 51 C 56/21
Schuldner die geforderte Herstellung oder überhaupt jeden Schadensersatz ernsthaft und endgültig verweigert (siehe BGH, Urteil vom 13.01.2004, Az. XI ZR 355/02 m. w. N.). - BGH, 05.06.2018 - VI ZR 185/16
Vorlage der unbeglichenen Rechnung über die Sachverständigenkosten durch den …
Auszug aus AG Paderborn, 04.06.2021 - 51 C 56/21
Der Schadensausgleich ist daher nicht auf die kostengünstigste Wiederherstellung der beschädigten Sache "beschränkt, sondern vielmehr auf denjenigen Zustand gerichtet, welcher wirtschaftlich gesehen - und unter Berücksichtigung der Einfluss- und Erkenntnismöglichkeiten des Geschädigten - der hypothetischen Lage ohne das Schadensereignis entspricht (siehe BGH, Urteile vom 29.04.2003, Az. VI ZR 393/02 sowie vom 05.06.2018, Az. VI ZR 185/16 j. m. w. N.). - BGH, 20.06.1989 - VI ZR 334/88
Abrechnung der Reparaturkosten für seinen Unfallwagen durch den Geschädigten auf …
Auszug aus AG Paderborn, 04.06.2021 - 51 C 56/21
Weichen Weg der Geschädigte letztendlich wählt, ist - unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitspostulats - allein ihm vorbehalten (siehe BGH, Urteil vom 20.06.1989, Az. VI ZR 334/88 m. w.N.).