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   AG Paderborn, 16.08.2022 - 52 C 9/22   

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https://dejure.org/2022,38750
AG Paderborn, 16.08.2022 - 52 C 9/22 (https://dejure.org/2022,38750)
AG Paderborn, Entscheidung vom 16.08.2022 - 52 C 9/22 (https://dejure.org/2022,38750)
AG Paderborn, Entscheidung vom 16. August 2022 - 52 C 9/22 (https://dejure.org/2022,38750)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Koblenz, 23.12.2019 - 2 S 34/19

    Nutzung zu Wohnzwecken

    Auszug aus AG Paderborn, 16.08.2022 - 52 C 9/22
    Dabei handelt es sich zumindest um eine teilgewerbliche Nutzung der Wohnung (vgl. dazu BGH, ZWE 2012, 366, LG Koblenz, ZWE 2021, 125).

    Das Gericht verkennt nicht, dass in ähnlichen Fällen, wie beispielsweise dem Urteil des LG Koblenz vom 23.12.2019 (Az. 2 S 34/19) - allerdings bei von der dortigen Teilungserklärung vorgegebener reiner Wohnnutzung - entscheiden worden ist, dass bereits die mit dem täglichen Bringen und Abholen von fünf Kindern verbundenen Störungen aus dem An- und Abfahrverkehr, Halten, Parken, Rangieren bis hin zu den damit verbundenen Schadstoff-Emissionen zu Beeinträchtigungen führen kann, die über das Maß derjenigen hinausgehen, die bei der Wohnungsnutzung durch eine typische Familie mit mehreren Kindern zu erwarten wäre.

  • BGH, 13.07.2012 - V ZR 204/11

    Von der Wohnungseigentümergemeinschaft ungenehmigte Tagesmuttertätigkeit in einer

    Auszug aus AG Paderborn, 16.08.2022 - 52 C 9/22
    Dabei handelt es sich zumindest um eine teilgewerbliche Nutzung der Wohnung (vgl. dazu BGH, ZWE 2012, 366, LG Koblenz, ZWE 2021, 125).
  • LG Bremen, 08.07.2022 - 4 S 176/21

    Wohnungseigentum - Bauliche Veränderungen: Anspruch auf Genehmigung ersetzt keine

    Auszug aus AG Paderborn, 16.08.2022 - 52 C 9/22
    Eine Aufrechnung unzulässiger baulicher Veränderungen gegeneinander findet nicht statt (LG Bremen, Urteil v. 08.07.2022, Az. 4 S 176/21).
  • OLG München, 30.11.2005 - 34 Wx 56/05

    Überdachung einer Terrasse mittels Ziegel-Holzkonstruktion als bauliche

    Auszug aus AG Paderborn, 16.08.2022 - 52 C 9/22
    Ergibt sich weder aus dem Beschluss noch aus sonstigen, aus der Niederschrift ersichtlichen Umständen hinreichend eindeutig, welches Ausmaß die bauliche Veränderung haben soll, ist der Beschluss zu unbestimmt und kann auf Antrag für ungültig erklärt werden (OLG München ZMR 2006, 230).
  • AG Paderborn, 19.10.2023 - 52 C 18/23
    In einem früheren Prozess zwischen dem Kläger und dem weiteren Miteigentümer Z (Az. 52 C 9/22) hatte das Landgericht Dortmund (Az. 17 S 141/22) entschieden, dass Herr Z in Person nicht verpflichtet ist, eine von ihm auf dem Grundstück der heutigen Wohnungseigentümergemeinschaft errichtete Terrasse abzubauen.
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