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   AG Paderborn, 27.05.2014 - 87 F 1/14   

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https://dejure.org/2014,51151
AG Paderborn, 27.05.2014 - 87 F 1/14 (https://dejure.org/2014,51151)
AG Paderborn, Entscheidung vom 27.05.2014 - 87 F 1/14 (https://dejure.org/2014,51151)
AG Paderborn, Entscheidung vom 27. Mai 2014 - 87 F 1/14 (https://dejure.org/2014,51151)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.07.2013 - XII ZB 415/12

    Abänderungsverfahren für den Versorgungsausgleich: Nachträglicher Ausgleich

    Auszug aus AG Paderborn, 27.05.2014 - 87 F 1/14
    Anrechte, die bei der Durchführung des Versorgungsausgleichs im Ausgangsverfahren übersehen, vergessen oder verschwiegen wurden, können nicht im Wege des Abänderungsverfahrens nach § 51 VersAusglG nachträglich ausgeglichen werden (vgl. BGH, FamRZ 2013, 1548; FamRZ 2013, 1642; OLG Nürnberg FamRZ 2013, 1583).
  • BGH, 24.07.2013 - XII ZB 340/11

    Abänderung einer Versorgungsausgleichsentscheidung nach Gesetzesänderung:

    Auszug aus AG Paderborn, 27.05.2014 - 87 F 1/14
    Anrechte, die bei der Durchführung des Versorgungsausgleichs im Ausgangsverfahren übersehen, vergessen oder verschwiegen wurden, können nicht im Wege des Abänderungsverfahrens nach § 51 VersAusglG nachträglich ausgeglichen werden (vgl. BGH, FamRZ 2013, 1548; FamRZ 2013, 1642; OLG Nürnberg FamRZ 2013, 1583).
  • BVerfG, 14.03.1963 - 1 BvL 28/62

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschränkung einer rückwirkend begünstigenden

    Auszug aus AG Paderborn, 27.05.2014 - 87 F 1/14
    Die grundsätzliche Rechtsbeständigkeit rechtskräftiger Entscheidungen folgt aus dem Prinzip der Rechtssicherheit, welches wiederum ein wesentlicher Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips ist (BVerfG NJW 1963, 851).
  • OLG Nürnberg, 25.03.2013 - 7 UF 227/13

    Versorgungsausgleichsverfahren: Nachträglicher Ausgleich eines nach altem Recht

    Auszug aus AG Paderborn, 27.05.2014 - 87 F 1/14
    Anrechte, die bei der Durchführung des Versorgungsausgleichs im Ausgangsverfahren übersehen, vergessen oder verschwiegen wurden, können nicht im Wege des Abänderungsverfahrens nach § 51 VersAusglG nachträglich ausgeglichen werden (vgl. BGH, FamRZ 2013, 1548; FamRZ 2013, 1642; OLG Nürnberg FamRZ 2013, 1583).
  • OLG Hamm, 30.01.2015 - 6 UF 98/14

    Umfang der gerichtlichen Prüfung bei Abänderung des Versorgungsausgleichs wegen

    Auf die Beschwerden der Beteiligten zu 1) und des Ehemannes wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Paderborn vom 27.05.2014 (Az.: 87 F 1/14) abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
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