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   AG Paderborn, 29.03.2019 - 11 XIV (B) 61/19   

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https://dejure.org/2019,62176
AG Paderborn, 29.03.2019 - 11 XIV (B) 61/19 (https://dejure.org/2019,62176)
AG Paderborn, Entscheidung vom 29.03.2019 - 11 XIV (B) 61/19 (https://dejure.org/2019,62176)
AG Paderborn, Entscheidung vom 29. März 2019 - 11 XIV (B) 61/19 (https://dejure.org/2019,62176)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.09.2016 - V ZB 69/16

    Abschiebungshaftanordnung bei Fluchtgefahr: Verhalten des Betroffenen an Bord

    Auszug aus AG Paderborn, 29.03.2019 - 11 XIV (B) 61/19
    Voraussetzung für die Anwendung der Nummer 6 ist, dass die Handlungen des Ausländers gleichermaßen Ausdruck einer möglichen Entziehungsabsicht sind wie bei den in Nummer 1 bis 5 beschriebenen Fallgruppen (BGH Bschl. v. 15.09.2016, V ZB 69/16; BT-Drucks. 18/4097, S. 34).

    Ausdruck einer möglichen Entziehungsabsicht kann auch ein Verhalten des Betroffenen an Bord eines Luftfahrzeugs sein, das den Ausschluss von der Beförderung in den Zielstaat der Rückführung durch den verantwortlichen Luftfahrzeugführer zur Folge hat (BGH Bschl. v. 15.09.2016, V ZB 69/16; BT-Drucks. 18/4097, S. 34).

  • BGH, 20.09.2018 - V ZB 4/17

    Gebotenheit einer näheren Erläuterung des für die Buchung eines Fluges mit

    Auszug aus AG Paderborn, 29.03.2019 - 11 XIV (B) 61/19
    Für den Betroffenen ist bereits ein Flug gebucht, sodass die Erforderlichkeit der Haft bis zu dem Flugdatum hinreichend dargelegt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2018 - V ZB 4/17).
  • BGH, 20.10.2016 - V ZB 167/14

    Abschiebungshaft: Inhaltliche Anforderungen an den Haftantrag; rechtsstaatliche

    Auszug aus AG Paderborn, 29.03.2019 - 11 XIV (B) 61/19
    Der Antragstellerin darf ein zeitlicher Puffer für allfällige Verzögerungen eingeräumt werden, sodass die Haft bis zum 31.05.2019 angeordnet werden konnte (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2016 - V ZB 167/14).
  • LG Paderborn, 14.05.2019 - 5 T 136/19
    Antragsgemäß verlängerte das Amtsgericht Paderborn nach persönlicher Anhörung des Betroffenen durch Beschluss vom 29.03.2019 (Az. 11 XIV(B) 61/19) die gegen den Betroffenen angeordnete Sicherungshaft bis zum 31.05.2019.
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