Rechtsprechung
AG Parchim, 18.12.2012 - 5 OWiG 424/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
Fahrverbot, Vollstreckung, amtliche Verwahrung
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beginn der Vollstreckung eines Fahrverbotes durch Einreichen des Führerscheins bei der Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde
- bussgeldsiegen.de
Fahrverbot - Abgabe des Führerscheins in amtliche Verwahrung
- verkehrsanwaelte.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVG § 25 Abs. 2 S. 2
Beginn der Vollstreckung eines Fahrverbotes durch Einreichen des Führerscheins bei der Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Fahrverbot - wo muss der Führerschein abgegeben werden?
- verkehrsanwaelte.de (Kurzinformation)
§ 25 Abs. 2 Satz 2 StVG
Abgabe des Führerscheins beim Kreisordnungsamt stellt Abgabe in amtliche Verwahrung dar - kanzlei-zink.de (Kurzinformation)
Fahrverbot-wo muss der Führerschein abgegeben werden?
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Abgabe des Führerscheines bei jeder entgegennehmenden Ordnungsbehörde möglich