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AG Pasewalk, 31.01.2001 - 7 C 284/00 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- AG Bad Segeberg, 05.01.2012 - 17 C 31/11
Nutzungsvereinbarung zum Betrieb eines Jugendzentrums mit einer Gemeinde: …
Jedenfalls dann, wenn die gesamten Nebenkosten in Ermangelung der Vereinbarung eines "echten" Nutzungsentgelts die einzige wirtschaftliche Belastung des Nutzers darstellen und damit nicht als bloße "Nebenleistung", sondern letztlich als alleinige Gegenleistung für die Gebrauchsüberlassung anzusehen sind (vgl. hierzu AG Pasewalk, Urt. v. 31.01.2001 - 7 C 284/00, WuM 2002, 232;… Schmidt-Futterer/Blank, Mietrecht, 10. Aufl. 2011, Vorbem. zu § 535 BGB Rn. 3), erscheint es sachgerecht, die Nebenkosten bei der Bestimmung des Streitwerts nach § 8 ZPO vollständig zu berücksichtigen (…so wohl auch Zöller/Herget, ZPO, § 8 Rn. 6), wobei im Rahmen der "streitigen Zeit" auf die nach Klageerhebung zu erwartenden Nebenkosten und im Übrigen auf die in der Vergangenheit angefallenen Nebenkosten abzustellen sein dürfte.Es muss sich nicht notwendig um wiederkehrende, nach Zeitabschnitten bemessene Leistungen handeln (…BGH, Urt. v. 05.11.1997 - VIII ZR 55/97, NZM 1998, 105, 106; AG Pasewalk, Urt. v. 31.01.2001 - 7 C 284/00, WuM 2002, 232).