Rechtsprechung
AG Passau, 19.06.2020 - 13 C 419/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BGB § 249; ZPO § 287
Schätzung von Mietwagenkosten nach Fraunhofer-Liste zuzüglich Sicherheitsaufschlag - rewis.io
Mietwagenkosten: Schätzung nach Fraunhofer plus 25%
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07
Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis
Auszug aus AG Passau, 19.06.2020 - 13 C 419/20
In seinem Urteil vom 14.10.2008 (Az. VI ZR 308/07) hat der BGH ausgeführt, dass es dem Tatrichter nicht verwehrt sei, sich den vom OLG München gegen die Schwacke-Liste geäußerten Bedenken anzuschließen und die Schwacke-Liste nicht als Schätzgrundlage heranzuziehen. - OLG Stuttgart, 22.06.2010 - 12 U 16/10
Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Gerichtliche Schätzungsgrundlage für …
Auszug aus AG Passau, 19.06.2020 - 13 C 419/20
Das Gericht schließt sich der Rechtsprechung des OLG Stuttgart (Urteil vom 22.06.2010, 12 U 16/10) an, wonach es angemessen ist, im Rahmen der Schätzung nach § 287 ZPO den nach der Liste des Fraunhofer-Instituts ermittelten Normaltarif um einen "Sicherheitsaufschlag" von 25 % zu erhöhen, da der Geschädigte zu einer Marktforschung nicht verpflichtet ist. - OLG München, 25.07.2008 - 10 U 2539/08
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzgrundlage für Mietwagenkosten
Auszug aus AG Passau, 19.06.2020 - 13 C 419/20
Das Gericht legt im Rahmen der Ermittlung des Normaltarifs nach § 287 ZPO in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des OLG München (Urteil vom 25.07.2008, Az. 10 U 2539/08) und des OLG Jena (Urteil vom 27.11.2008, Az. 1 U 555/07) zunächst den aktuellen "Marktpreisspiegel Mietwagen Deutschland 2019" des Fraunhofer-Instituts als Schätzgrundlage zugrunde. - OLG Jena, 27.11.2008 - 1 U 555/07
Zur Höhe der ersatzfähigen Mietwagenkosten
Auszug aus AG Passau, 19.06.2020 - 13 C 419/20
Das Gericht legt im Rahmen der Ermittlung des Normaltarifs nach § 287 ZPO in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des OLG München (Urteil vom 25.07.2008, Az. 10 U 2539/08) und des OLG Jena (Urteil vom 27.11.2008, Az. 1 U 555/07) zunächst den aktuellen "Marktpreisspiegel Mietwagen Deutschland 2019" des Fraunhofer-Instituts als Schätzgrundlage zugrunde.