Rechtsprechung
AG Passau, 20.12.2022 - 4 M 3959/22 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- BAYERN | RECHT
BGB § 546 Abs. 1, § 854; ZPO § 766
Zur Verpflichtung des Räumungsschuldners zur Herausgabe der Wohnungsschlüssel - rewis.io
Mieter, Wohnung, Mietsache, Vermieter, Erinnerung, Zwangsvollstreckung, Gerichtsvollzieher, Herausgabe, Mietobjekt, Mietrecht, Besitz, Besitzerwerb, Besitzaufgabe, Herausgabepflicht, Herausgabe der Wohnung
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Auftrag zur Herausgabevollstreckung
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Verpflichtung des Räumungsschuldners zur Herausgabe der Wohnungsschlüssel
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 22.11.1995 - VIII ARZ 4/95
Geltendmachung des Herausgabe- und Räumungsanspruchs nach Beendigung des …
Auszug aus AG Passau, 20.12.2022 - 4 M 3959/22
b) Wegen des im Vordergrund stehenden Erfordernisses, dem Vermieter den Besitz zu verschaffen, erschöpft sich die Pflicht des Mieters auch nicht darin, den Besitz aufzugeben (vgl. BGH NJW 1996, 515) oder zu erklären, ein Recht zum Besitz und zur Nutzung der Mietsache nicht mehr zu haben (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1987, 911).Das gilt selbst dann, wenn der Mieter den Vermieter davon informiert und die Schlüssel an der Mietsache zurücklässt (vgl. BGH NJW 1996, 515), da dies eine Sachherrschaft nicht begründet, sondern nur die Möglichkeit, sich diese zu verschaffen, ohne sie schon zu haben.
- BGH, 10.07.1991 - XII ZR 105/90
Rückgabe der Mietsache
Auszug aus AG Passau, 20.12.2022 - 4 M 3959/22
a) Die Rückgabe der Mietsache nach § 546 I BGB erfordert in aller Regel eine Veränderung der Besitzlage zu Gunsten des Vermieters (hier: der Gläubigerin) (vgl. BGH NJW 2004, 774; 2000, 3203; 1991, 2416. - BGH, 30.06.1971 - VIII ZR 147/69
Rückgabepflicht des Mieters bei Vertragsende
Auszug aus AG Passau, 20.12.2022 - 4 M 3959/22
Der Mieter muss dem Vermieter den unmittelbaren Besitz verschaffen (vgl. BGH NJW 1971, 2065).
- BGH, 19.11.2003 - XII ZR 68/00
Verjährung der Ersatzansprüche wegen Verschlechterung der Mietsache
Auszug aus AG Passau, 20.12.2022 - 4 M 3959/22
a) Die Rückgabe der Mietsache nach § 546 I BGB erfordert in aller Regel eine Veränderung der Besitzlage zu Gunsten des Vermieters (hier: der Gläubigerin) (vgl. BGH NJW 2004, 774; 2000, 3203; 1991, 2416. - BFH, 03.03.2004 - X R 14/01
Wertsicherungsklausel bei Vermögensübertragung
Auszug aus AG Passau, 20.12.2022 - 4 M 3959/22
Eine Kostenentscheidung zu Lasten der Gerichtsvollzieherin kommt nicht in Betracht, weil sie keine Erinnerungsgegnerin ist (vgl. BGH NJW 2004, 2997). - OLG Düsseldorf, 31.08.2006 - 10 U 46/06
Verjährungsbeginn von Ersatzansprüchen des Vermieters
Auszug aus AG Passau, 20.12.2022 - 4 M 3959/22
Anders wäre es allerdings dann, wenn der Mieter dem Vermieter die Schlüssel zu dem Mietobjekt zukommen lässt bzw. wenn der Vermieter sich nach Besitzaufgabe die zurückgelassenen Schlüssel verschafft hat oder sie sonst wie zurückerhält (vgl. OLG Düsseldorf NZM 2006, 866; OLG München ZMR 1989, 298). - BGH, 10.05.2000 - XII ZR 149/98
Anwendbarkeit des § 558 BGB bei fortbestehendem Mietverhältnis
Auszug aus AG Passau, 20.12.2022 - 4 M 3959/22
a) Die Rückgabe der Mietsache nach § 546 I BGB erfordert in aller Regel eine Veränderung der Besitzlage zu Gunsten des Vermieters (hier: der Gläubigerin) (vgl. BGH NJW 2004, 774; 2000, 3203; 1991, 2416.