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AG Peine, 02.05.2019 - 5 C 10/19 |
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Volltextveröffentlichung
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- BGH, 18.12.2007 - VI ZR 62/07
Länger Nutzungsausfall bei einem bereits vor dem Unfall bestellten Fahrzeug
Auszug aus AG Peine, 02.05.2019 - 5 C 10/19
Wenn der Geschädigte für die Schadensbehebüng einen längeren Zeitraum benötigt, weil er sich wegen des Unfalls zum Beispiel ein Ersatzfahrzeug mit längerer Lieferzeit anschafft, kann eine längere Wartezeit auch nicht zu Lasten des Schädigers gehen, weil sie auf derfreien Disposition des Geschädigten beruht (BGH, Urteil vom 18. Dezember 2007 - VI ZR 62/07 -, Rn. 6, juris). - OLG Düsseldorf, 26.04.2004 - 1 U 177/03
Entschädigung für einen unfallbedingten Verlust der Nutzungsmöglichkeit eines …
Auszug aus AG Peine, 02.05.2019 - 5 C 10/19
Sofern eine Ersatzbeschaffung oder eine Reparatur des Fahrzeuges tatsächlich erfolgt, ist der Nutzungswille regelmäßig zu vermuten (OLG Düsseldorf, Urteil vom 26. April 2004 - 1-1 U 177/03 -, Rn. 22, juris;… Freymann/Rüßmann in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl. 2016, 8249. BGB,Rn. 213).