Rechtsprechung
AG Peine, 30.04.2015 - 5 C 523/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- reise-recht-wiki.de
Begriff des "Unfalls" bei Reise-Rücktrittsversicherung
- RA Kotz
Reise-Rücktrittsversicherung - Gesundheitsschädigung durch Unfall
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Wegen Autopanne Fähre verpasst - Wenn Urlauber wegen eines geplatzten Reifens eine Reise absagen, müssen sie die Stornokosten selbst tragen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.12.2002 - IV ZR 226/01
Eintrittspflicht der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bei Wohnungseigentum
Auszug aus AG Peine, 30.04.2015 - 5 C 523/14
Ausgangspunkt der Auslegung ist der Klauselwortlaut (BGH, VersR 2003, 236).Denn Allgemeine Versicherungsbedingungen sind nach ihrem dem Versicherungsnehmer erkennbaren Sinnzusammenhang auszulegen (BGH, VersR 2003, 236).
- BGH, 09.07.2003 - IV ZR 74/02
Unklarheit der Gliedertaxe in der Unfallversicherung
Auszug aus AG Peine, 30.04.2015 - 5 C 523/14
Die Entstehungsgeschichte der Bedingungen hat bei der Auslegung außer Betracht zu bleiben, weil der Versicherungsnehmer diese typischerweise nicht kennt (BGH, VersR 2003, 1163).