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   AG Perleberg, 11.06.2015 - 11 C 407/14   

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AG Perleberg, 11.06.2015 - 11 C 407/14 (https://dejure.org/2015,41986)
AG Perleberg, Entscheidung vom 11.06.2015 - 11 C 407/14 (https://dejure.org/2015,41986)
AG Perleberg, Entscheidung vom 11. Juni 2015 - 11 C 407/14 (https://dejure.org/2015,41986)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    AG Perleberg verurteilt VN der HUK-COBURG aus abgetretenem Recht zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten mit Urteil vom 11.6.2015 - 11 C 407/14 -.

 
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  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

    Auszug aus AG Perleberg, 11.06.2015 - 11 C 407/14
    Soweit der Geschädigte die Höhe der für die Schadensbeseitigung aufzuwendenden Kosten beeinflussen kann, ist er nach dem Begriff des Schadens und dem Zweck des Schadensersatzes wie auch nach dem letztlich auf § 242 BGB zurückgehenden Rechtsgedanken des § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gehalten, im Rahmen des ihm Zumutbaren den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbehebung zu wählen (BGH, Urteil vom 11.02.2014 - VI ZR 225/13).

    Die Prüfung, ob der Geschädigte den Aufwand zur Schadensbeseitigung in vernünftigen Grenzen gehalten hat, erfordert eine subjektbezogene Schadensbetrachtung (BGH, Urteil vom 1102.2014 - VI ZR 225/13; Urteil vom 22.07.2014 - VI ZR 357/13).

  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Perleberg, 11.06.2015 - 11 C 407/14
    Kosten eines vom Geschädigten eines Verkehrsunfalls eingeholten Privatgutachtens sind grundsätzlich nach § 249 BGB ersatzfähig, sofern sie zweckmäßig sind und den Rahmen des zur Wiederherstellung Erforderlichen nicht übersteigen (BGH NJW 2007, 1450 ff.).
  • BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung

    Auszug aus AG Perleberg, 11.06.2015 - 11 C 407/14
    Die Prüfung, ob der Geschädigte den Aufwand zur Schadensbeseitigung in vernünftigen Grenzen gehalten hat, erfordert eine subjektbezogene Schadensbetrachtung (BGH, Urteil vom 1102.2014 - VI ZR 225/13; Urteil vom 22.07.2014 - VI ZR 357/13).
  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03

    Bagatellschadengrenze - Kfz-Sachverständige dürfen regelmäßig bei Schäden ab 700

    Auszug aus AG Perleberg, 11.06.2015 - 11 C 407/14
    Hierbei kommt es darauf an, ob ein verständig und wirtschaftlich denkender Geschädigter nach seinen Erkenntnissen und Möglichkeiten die Einschaltung eines Sachverständigen für geboten erachten durfte (BGH, Urteil vom 30.11.2004 - VI ZR 365/03).
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