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   AG Perleberg, 30.04.2015 - 11 C 434/14   

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https://dejure.org/2015,33258
AG Perleberg, 30.04.2015 - 11 C 434/14 (https://dejure.org/2015,33258)
AG Perleberg, Entscheidung vom 30.04.2015 - 11 C 434/14 (https://dejure.org/2015,33258)
AG Perleberg, Entscheidung vom 30. April 2015 - 11 C 434/14 (https://dejure.org/2015,33258)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    AG Perleberg verurteilt unter Bezugnahme auf die VKS-BVK-Honorarumfrage den Versicherungsnehmer der HUK-COBURG zur Zahlung restlicher, abgetretener Sachverständigenkosten mit lesenswertem Urteil vom 30.4.2015 - 11 C 434/14 -.

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

    Auszug aus AG Perleberg, 30.04.2015 - 11 C 434/14
    Insofern wird mit den Parteien das Urteil des BGH vom 11.02.2014, VI ZR 225/13, diskutiert.

    Soweit der Geschädigte die Höhe der für die Schadensbeseitigung aufzuwendenden Kosten beeinflussen kann, ist er nach dem Begriff des Schadens und dem Zweck des Schadensersatzes wie auch nach dem letztlich auf § 242 BGB zurückgehenden Rechtsgedanken des § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gehalten, im Rahmen des ihm zumutbaren den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbehebung zu wählen (BGH, Urteil vom 11.02.2014 , VI ZR 225/13 ).

  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Perleberg, 30.04.2015 - 11 C 434/14
    Die Kosten eines vom Geschädigten eines Verkehrsunfalls eingeholten Privatgutachtens sind grundsätzlich gem. § 249 BGB ersatzfähig, sofern sie zweckmäßig sind und den Rahmen des zur Wiederherstellung Erforderlichen nicht übersteigen (BGH NJW 2007, 1450 ff = DS 2007, 144 m. Anm. Wortmann).
  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03

    Bagatellschadengrenze - Kfz-Sachverständige dürfen regelmäßig bei Schäden ab 700

    Auszug aus AG Perleberg, 30.04.2015 - 11 C 434/14
    Hierbei kommt es darauf an, ob ein verständig und wirtschaftlich denkender Geschädigter nach seinen Erkenntnissen und Möglichkeiten die Einschaltung eines Sachverständigen für geboten erachten durfte (BGH, Urteil vom 30.11.2004, VI ZR 365/03).
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