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   AG Pfaffenhofen/Ilm, 10.04.2014 - 1 C 1110/13   

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https://dejure.org/2014,18580
AG Pfaffenhofen/Ilm, 10.04.2014 - 1 C 1110/13 (https://dejure.org/2014,18580)
AG Pfaffenhofen/Ilm, Entscheidung vom 10.04.2014 - 1 C 1110/13 (https://dejure.org/2014,18580)
AG Pfaffenhofen/Ilm, Entscheidung vom 10. April 2014 - 1 C 1110/13 (https://dejure.org/2014,18580)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfolgsaussichten einer Unterlassungsklage gegen die Beeinträchtigung eines dienstbarkeitlichen Geh- und Fahrtrechts auf einem Grundstück durch das Abstellen von Kinderspielgerät bzw. Mülltonnen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.04.2003 - V ZR 323/02

    Auslegung eines Wegerechts

    Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 10.04.2014 - 1 C 1110/13
    Ob das der Fall ist, richtet sich nicht nach der bei der Bestellung des Wegerechts bestehenden Nutzung; es kommt vielmehr auf den allgemeinen, der Verkehrsauffassung entsprechenden und äußerlich für jedermann ersichtlichen Charakter des betroffenen Grundstücks an sowie auf das Bedürfnis, von dem Wegerecht in diesem Rahmen Gebrauch zu machen (Senat, Urt. v. 11. April 2003, V ZR 323/02, WM 2003, 1917, 1918 m.w.N.).
  • BGH, 07.10.2005 - V ZR 140/04

    Verlegung der Ausübungsstelle einer Dienstbarkeit

    Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 10.04.2014 - 1 C 1110/13
    Der BGH hat hierzu in seiner Entscheidung vom 07.10.2005, V ZR 140/04 (WM 2006, 336) ausgeführt: "Voraussetzung dafür ist, dass die Klägerin in der von den Beklagten zu duldenden Benutzung des Weges behindert wird.
  • OLG Karlsruhe, 24.07.1985 - 6 U 65/85
    Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 10.04.2014 - 1 C 1110/13
    Von Beklagtenseite wurde hierzu zutreffend ausgeführt, dass bei Wegerechten bei Fehlen einer näheren Regelung davon auszugehen (ist), dass diese grundsätzlich zum Befahren mit Fahrzeugen aller Art, auch Kraftfahrzeugen, berechtigen (OLG Karlsruhe OLGZ 1986, 70, 73) (beck-online, Staudinger - Jörg Mayer, BGB, § 1020 Rn. 8).
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