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   AG Pfaffenhofen/Ilm, 10.05.2019 - 1 C 945/18   

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AG Pfaffenhofen/Ilm, 10.05.2019 - 1 C 945/18 (https://dejure.org/2019,12949)
AG Pfaffenhofen/Ilm, Entscheidung vom 10.05.2019 - 1 C 945/18 (https://dejure.org/2019,12949)
AG Pfaffenhofen/Ilm, Entscheidung vom 10. Mai 2019 - 1 C 945/18 (https://dejure.org/2019,12949)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrslexikon.de

    Regulierungszusage einer Versicherung als deklaratorisches Anerkenntnis

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - Regulierungszusage einer gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung - Irrtum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 19.09.1963 - III ZR 121/62
    Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 10.05.2019 - 1 C 945/18
    Diesbezüglich hat der BGH in seiner Entscheidung vom 19.09.1963, Az. III ZR 121/62 ausgeführt: "Jedoch kann ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis, da es als Parteivereinbarung der Vertragsfreiheit unterliegt, auch die Bedeutung haben, daß mit ihm die Ersatzpflicht als solche dem Grunde nach anerkannt und dem Streit der Parteien entrückt werden soll, um also Zweifeln und Meinungsverschiedenheiten der Parteien über den Grund des Anspruchs oder seine Rechtsgrundlage im einzelnen ein Ende zu bereiten, und um somit ein nur "möglicherweise" bestehendes Schuldverhältnis als tatsächlich bestehend zu bestätigen.

    Dann ist der Anerkennende auch an seine Beurteilung der ihm bekannten Vorgänge im Zeitpunkt der Abgabe des Schuldanerkenntnisses gebunden, so daß unbeachtlich ist, ob er hierbei von rechtlich zutreffenden Voraussetzungen ausgegangen ist oder nicht, sowie ob er die ihm von vornherein bekannten Vorgänge später rechtlich anders würdigt oder würdigen lassen will." (BGH NJW 1963, 2316, beck-online).

    (vgl. BGH, Urteil vom 19.9.1963 - III ZR 121/62) Jedenfalls hätte die Beklagte dies bei genügender Aufmerksamkeit bereits aus dem ersten Aufforderungsschreiben der Klägervertreterin vom 09.08.2018 entnehmen können.

    Allerdings muß der einem solchen bestätigenden Schuldanerkenntnisvertrag zugrunde liegende Sachverhalt überhaupt geeignet sein, den vertraglich bestätigten Anspruch auf irgendeine Weise zu rechtfertigen, weil anderenfalls die Parteien ein Schuldverhältnis allein durch ihre Erklärungen tatsächlich neu schaffen würden, was hier nur in Form eines konstitutiven Schuldanerkenntnisses möglich wäre (vgl. hierzu allgemein: RG in JW 16, 960; OLG Königsberg in HRR 1942 Nr. 571; OLG Düsseldorf in VersR 61, 551; Geigel, Haftpflicht, 11. Aufl., S. 919/920; Enneccerus-Lehmann, BGB Schuldverhältnisse, 1958, S. 823 unter § 201, 2, 4)." (NJW 1963, 2316, beck-online).

    Demgegenüber ist jedoch der alleinige Irrtum des Anerkennenden über das Bestehen einer Schuld als sog. Motivirrtum rechtlich unbeachtlich (vgl. RGZ 108, 105)." (NJW 1963, 2316, beck-online).

  • RG, 03.03.1924 - IV 386/23

    Unter welchen Umständen kann die durch Vertrag erfolgte Anerkennung des Bestehens

    Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 10.05.2019 - 1 C 945/18
    Hierzu führt der BGH in der bereits zitierten Entscheidung denn auch weiter aus: "Hinzuzufügen ist lediglich noch, daß - wenn sich beide Parteien im Irrtum über die objektive Grundlage ihres zumindest vergleichsähnlichen Schuldanerkenntnisvertrages befunden haben - das Festhalten des Schuldners an seinem Schuldanerkenntnis durch den Gläubiger im allgemeinen einen Verstoß gegen Treu und Glauben darstellt (vgl. hierzu Planck, BGB, § 781 Anm. 5; RGZ 108, 105), so daß damit für den Rechtsverkehr das notwendige, aber auch ausreichende Korrektiv für solche nur bestätigende Schuldanerkenntnisverträge vorhanden ist.

    Demgegenüber ist jedoch der alleinige Irrtum des Anerkennenden über das Bestehen einer Schuld als sog. Motivirrtum rechtlich unbeachtlich (vgl. RGZ 108, 105)." (NJW 1963, 2316, beck-online).

  • BGH, 31.01.1963 - III ZR 117/62

    Rechtsnatur einer Vereinbarung über den Ersatz von Stationierungsschäden;

    Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 10.05.2019 - 1 C 945/18
    So hat der BGH in obiger Entscheidung hierzu ausgeführt: "In der Regel werden solche schuldbestätigenden Verträge die Rechtsnatur eines Vergleichs (§ 779 BGB) haben, da der Begriff des "gegenseitigen Nachgebens" nicht im streng juristischen Sinne zu verstehen ist, sondern hierfür grundsätzlich jedes, auch ganz geringfügiges Nachlassen von einer in Anspruch genommenen Rechtsstellung genügt, z.B. der Verzicht des "Gläubigers" auf die Erlangung eines vollstreckbaren Schuldtitels und der des "Schuldners" auf richterliche Nachprüfung und Feststellung des ihm gegenüber geltend gemachten Anspruchs, statt deren eine Sicherheit des Gläubigers in Form eines schriftlichen Anerkenntnisses gewährt wird (vgl. hierzu BGHZ 39, 60, 63/64 = NJW 63, 637).
  • BGH, 24.03.1976 - IV ZR 222/74

    Inhalt und Tragweite eines "Anerkenntnisses"

    Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 10.05.2019 - 1 C 945/18
    (BGH, Urteil vom 24.3.1976 - IV ZR 222/74).
  • BGH, 10.01.1984 - VI ZR 64/82

    Rechtsfolgen eines Schuldbekenntnisses nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 10.05.2019 - 1 C 945/18
    Entsprechend seinem Zweck hat es idR die Wirkung, dass es alle Einwendungen tatsächlicher und rechtlicher Natur für die Zukunft ausschließt, die der Schuldner bei der Abgabe kannte oder mit denen er zumindest rechnete (BGH NJW 1984, 799; NJW-RR 1987, 44; OLG Hamm WM 2015, 1154 [ggf auch nur Beweiserleichterung]).
  • OLG Naumburg, 22.07.1994 - 6 U 57/94

    Allgemeines Vertragsrecht - Vertragsstrafe in Schlußrechnung als Anerkenntnis

    Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 10.05.2019 - 1 C 945/18
    (BGHZ 66, 254 mN; sa BGH NJW 1995, 961; OLG Naumburg NJW-RR 1995, 154).
  • BGH, 11.10.2006 - IV ZR 329/05

    Unterbrechung der Verjährung von Schadensersatzansprüchen durch Anerkenntnis

    Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 10.05.2019 - 1 C 945/18
    (BGH, Urteil vom 11.10.2006 IV ZR 329/05).
  • BGH, 11.10.1994 - XI ZR 18/94

    Zulässigkeit eines Schuldanerkenntnisses hinsichtlich eines wegen Anfechtung

    Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 10.05.2019 - 1 C 945/18
    (BGHZ 66, 254 mN; sa BGH NJW 1995, 961; OLG Naumburg NJW-RR 1995, 154).
  • BGH, 19.11.2008 - IV ZR 293/05

    Rechtsnatur und Rechtsfolgen der Regulierungszusage des Haftpflichtversicherung

    Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 10.05.2019 - 1 C 945/18
    (BGH, Urteil vom 19.11.2008 - IV ZR 293/05).
  • OLG Frankfurt, 02.12.1986 - 8 U 95/86

    Voraussetzungen eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses; Auslegung einer

    Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 10.05.2019 - 1 C 945/18
    Die Tragweite und der Umfang der Ausschlusswirkung ist Frage des Einzelfalls und durch Auslegung zu ermitteln (BGHZ 66, 255; NJW 1995, 3312; OLG Frankfurt a. M. NJW-RR 1987, 310).
  • OLG Hamm, 09.12.2014 - 27 U 35/14

    Insolvenzanfechtung von Lastschriften

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